Sach- und Rechtslage:
Das bestehende Seniorenhaus „Fritz-Höckner“ in Ahlhorn, Schulstraße 36,
wurde im Jahr 1997 errichtet. Der Betreiber beabsichtigt, das Pflegekonzept
weiter zu optimieren und den heutigen Bedürfnissen anzupassen. Insbesondere die
Unterbringung in Zweibettzimmern entspricht nicht mehr dem heutigen Standard
und erschwert so eine optimale Belegung der Einrichtung. Daher sollen durch
eine Erweiterung weitere Einbettzimmer geschaffen werden.
Da die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1a „Ahlhorn, nördlich der
B 213“ festgesetzte Geschoßflächenzahl überschritten wird, ist eine Änderung
des Bebauungsplanes erforderlich. Gestalterisch werden die beiden Anbauten an
die vorhandene Architektur angepasst. Zudem werden sämtliche weitergehende
Festsetzungen eingehalten. Aus diesem Grund wird die ersatzlose Streichung der
Geschoßflächenzahl für diesen Teilbereich als vertretbar angesehen. Zudem wird
der Ausbau der Belegungskapazitäten aufgrund der allgemeinen demografischen
Entwicklung in der Gesellschaft unterstützt.
Sämtliche Voraussetzungen für das sogenannte „beschleunigte Verfahren“
sind erfüllt. Ein Bebauungsplan der Innenentwicklung kann im „beschleunigten
Verfahren“ ohne Umweltprüfung aufgestellt werden. Von dem Verfahrensschritt der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange wurde abgesehen.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 1a „Ahlhorn, nördlich der B 213“ erfolgt in Form einer textlichen Satzung.
In der Zeit vom 14.03.2022 bis einschließlich 13.04.2022 haben die
Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig
wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und um
Stellungnahme gebeten.
Die von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und
Hinweise sind mit Entscheidungsvorschlag einschließlich einer Begründung der
Beschlussvorlage Nr. beigefügt.
Private Einwendungen sind nicht vorgebracht worden.
Herr Joachim Mrotzek vom Büro PlanForum Nord GmbH, Großenkneten, wird
in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses für Fragen zur Verfügung
stehen.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Aufgrund des § 10
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 1a „Ahlhorn, nördlich
der B213“, 3. Änderung, als Satzung beschlossen.
Die im Verfahren von
den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden
entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu
Eigen gemacht.
Beschlussempfehlung:
Aufgrund
des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 1a „Ahlhorn,
nördlich der B 213“, 3. Änderung, als Satzung beschlossen.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher
Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der
beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.