Sach- und Rechtslage:
Der Verwaltungsentwurf des I. Nachtragshaushaltsplanes und der I.
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 ist der Beschlussvorlage
BV/0190/2021-2026 beigefügt.
Bereits bei den Haushaltsplanberatungen Ende 2021 wurde darauf hingewiesen, dass der Bundesfinanzhof der Klage eines Unternehmens gegen die Festsetzungen des Finanzamtes zur Zahlung von Gewerbesteuer für das Jahr 2007 mündlich entsprochen hat. Das entsprechende Urteil und die Neufestsetzungen des Finanzamtes lagen zu dem Zeitpunkt jedoch noch nicht vor. Aus diesem Grunde sind Investitionen geschoben worden, jedoch wurden entsprechende Veranschlagungen (geringere Gewerbesteuer, Verzinsung) im Haushaltsplan 2022 noch nicht berücksichtigt.
Nach dem Verwaltungsentwurf verbessert sich das Gesamtergebnis des Ergebnishaushaltes insbesondere durch
die Auflösung von gebildeten Rückstellungen und höhere Schlüsselzuweisungen um 4.083.500,00 €. Statt eines
Fehlbetrages von 1.580.400,00 € wird nun ein Überschuss von 2.503.100,00
€ ausgewiesen.
Anders sieht es jedoch für den Finanzhaushalt aus, da dort die
Auflösungen der Rückstellungen nicht gebucht werden. Die vorzunehmenden
Auszahlungen in dem speziellen Gewerbesteuerfall schlagen mit über 16 Mio. Euro
im Finanzhaushalt voll zu Buche. Daher wird ein Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 15.838.400,00 €
ausgewiesen. Dieser Betrag ist mit den vorhandenen liquiden Mitteln und der
eingeplanten Kreditermächtigung von
1.350.800,00 € für Investitionen zu finanzieren. Im Finanzhaushalt sind
nunmehr Investitionen in Höhe von insgesamt 11.976.500,00 € geplant.
Bereits bei den Haushaltsplanberatungen wurde darauf hingewiesen, dass
das Hauptpumpwerk in Huntlosen saniert werden muss. Die Maßnahme wurde aufgrund
der Haushaltslage zunächst geschoben. Nach einem weiteren Schaden ist es nötig,
dass das Vergabeverfahren schon in diesem Jahr durchgeführt wird. Die Umsetzung
soll dann Anfang 2023 erfolgen. Hierfür ist eine Verpflichtungsermächtigung für
das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 750.000,00 € erforderlich.
Zur weiteren Erläuterung wird auf den Vorbericht zum I.
Nachtragshaushaltsplanentwurf hingewiesen. Dort sind die wesentlichen
Veränderungen einzeln aufgeführt.
Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:
Der I.
Nachtragshaushaltsplan sowie die I. Nachtragshaushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2022 werden in der Fassung der Verwaltungsvorlage beschlossen.
Beschlussempfehlung:
Der I. Nachtragshaushaltsplan sowie die I.
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 werden in der Fassung der
Verwaltungsvorlage beschlossen.