Betreff
I. Nachtragshaushaltsplan und I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
BV/0190/2021-2026/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Der Verwaltungsentwurf des I. Nachtragshaushaltsplanes und der I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 ist im Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 01.09.2022 vorgestellt worden. Der Nachtragsstellenplan wurde im Personalausschuss am 15.09.2022 beraten. Der Verwaltungsentwurf mit dem Nachtragsstellenplan ist der Beschlussvorlage BV/0190/2021-2026/1 beigefügt.

 

Bereits bei den Haushaltsplanberatungen Ende 2021 wurde darauf hingewiesen, dass der Bundesfinanzhof der Klage eines Unternehmens gegen die Festsetzungen des Finanzamtes zur Zahlung von Gewerbesteuer für das Jahr 2007 mündlich entsprochen hat. Das entsprechende Urteil und die Neufestsetzungen des Finanzamtes lagen zu dem Zeitpunkt jedoch noch nicht vor. Aus diesem Grunde sind Investitionen geschoben worden, jedoch wurden entsprechende Veranschlagungen (geringere Gewerbesteuer, Verzinsung) im Haushaltsplan 2022 noch nicht berücksichtigt.

 

Nach dem Verwaltungsentwurf verbessert sich das Gesamtergebnis des Ergebnishaushaltes insbesondere durch die Auflösung von gebildeten Rückstellungen und höhere Schlüsselzuweisungen um 4.083.500,00 €. Statt eines Fehlbetrages von 1.580.400,00 € wird nun ein Überschuss von 2.503.100,00 € ausgewiesen.

 

Anders sieht es jedoch für den Finanzhaushalt aus, da dort die Auflösungen der Rückstellungen nicht gebucht werden. Die vorzunehmenden Auszahlungen in dem speziellen Gewerbesteuerfall schlagen mit über 16 Mio. Euro im Finanzhaushalt voll zu Buche. Daher wird ein Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 15.838.400,00 € ausgewiesen. Dieser Betrag ist mit den vorhandenen liquiden Mitteln und der eingeplanten Kreditermächtigung von 1.350.800,00 € für Investitionen zu finanzieren. Im Finanzhaushalt sind nunmehr Investitionen in Höhe von insgesamt 11.976.500,00 € geplant.

 

Bereits bei den Haushaltsplanberatungen wurde darauf hingewiesen, dass das Hauptpumpwerk in Huntlosen saniert werden muss. Die Maßnahme wurde aufgrund der Haushaltslage zunächst geschoben. Nach einem weiteren Schaden ist es nötig, dass das Vergabeverfahren schon in diesem Jahr durchgeführt wird. Die Umsetzung soll dann Anfang 2023 erfolgen. Hierfür ist eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 750.000,00 € erforderlich.

 

Zur weiteren Erläuterung wird auf den Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplanentwurf hingewiesen. Dort sind die wesentlichen Veränderungen einzeln aufgeführt.

 

Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:

 

Der I. Nachtragshaushaltsplan mit dem Nachtragsstellenplan sowie die I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 werden in der Fassung der Verwaltungsvorlage beschlossen.


Beschlussempfehlung:

 

Der I. Nachtragshaushaltsplan mit dem Nachtragsstellenplan sowie die I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 werden in der Fassung der Verwaltungsvorlage beschlossen.