Sach- und Rechtslage:
Der Verwaltungsentwurf des I. Nachtragshaushaltsplanes
und der I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 ist im Finanz-
und Wirtschaftsausschuss am 01.09.2022 vorgestellt worden. Der
Nachtragsstellenplan wurde im Personalausschuss am 15.09.2022 beraten. Der
Verwaltungsentwurf mit dem Nachtragsstellenplan ist der Beschlussvorlage
BV/0190/2021-2026/1 beigefügt.
Bereits bei den
Haushaltsplanberatungen Ende 2021 wurde darauf hingewiesen, dass der
Bundesfinanzhof der Klage eines Unternehmens gegen die Festsetzungen des
Finanzamtes zur Zahlung von Gewerbesteuer für das Jahr 2007 mündlich
entsprochen hat. Das entsprechende Urteil und die Neufestsetzungen des
Finanzamtes lagen zu dem Zeitpunkt jedoch noch nicht vor. Aus diesem Grunde
sind Investitionen geschoben worden, jedoch wurden entsprechende
Veranschlagungen (geringere Gewerbesteuer, Verzinsung) im Haushaltsplan 2022
noch nicht berücksichtigt.
Nach dem Verwaltungsentwurf verbessert sich das
Gesamtergebnis des Ergebnishaushaltes insbesondere
durch die Auflösung von gebildeten Rückstellungen und höhere
Schlüsselzuweisungen um 4.083.500,00
€. Statt eines Fehlbetrages von 1.580.400,00 € wird nun ein Überschuss von 2.503.100,00 € ausgewiesen.
Anders sieht es jedoch für den Finanzhaushalt aus, da
dort die Auflösungen der Rückstellungen nicht gebucht werden. Die
vorzunehmenden Auszahlungen in dem speziellen Gewerbesteuerfall schlagen mit
über 16 Mio. Euro im Finanzhaushalt voll zu Buche. Daher wird ein Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 15.838.400,00
€ ausgewiesen. Dieser Betrag ist mit den vorhandenen liquiden Mitteln und
der eingeplanten Kreditermächtigung von
1.350.800,00 € für Investitionen zu finanzieren. Im Finanzhaushalt
sind nunmehr Investitionen in Höhe von insgesamt 11.976.500,00 € geplant.
Bereits bei den Haushaltsplanberatungen wurde darauf
hingewiesen, dass das Hauptpumpwerk in Huntlosen saniert werden muss. Die
Maßnahme wurde aufgrund der Haushaltslage zunächst geschoben. Nach einem
weiteren Schaden ist es nötig, dass das Vergabeverfahren schon in diesem Jahr
durchgeführt wird. Die Umsetzung soll dann Anfang 2023 erfolgen. Hierfür ist
eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von
750.000,00 € erforderlich.
Zur weiteren Erläuterung wird auf den Vorbericht zum
I. Nachtragshaushaltsplanentwurf hingewiesen. Dort sind die wesentlichen
Veränderungen einzeln aufgeführt.
Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:
Der I. Nachtragshaushaltsplan mit dem Nachtragsstellenplan sowie die I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 werden in der Fassung der Verwaltungsvorlage beschlossen.
Beschlussempfehlung:
Der I. Nachtragshaushaltsplan mit dem Nachtragsstellenplan sowie die I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 werden in der Fassung der Verwaltungsvorlage beschlossen.