Sach- und Rechtslage:

 

Im Rahmen der Städtebauförderung ist die Umgestaltung des östlichen Ortseinganges als verkehrliche Maßnahme vorgesehen. Ziel ist unter anderem eine Verringerung der Geschwindigkeiten sowie eine bessere Wahrnehmbarkeit des Ortseingangs zu erreichen. Als eine mögliche Variante wurde der Öffentlichkeit bei einem Postenlauf im November 2019 die Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes (KVP) vorgestellt.

 

Da die Visbeker Straße in der Straßenbaulast des Landes Niedersachsen liegt, ist eine Straßenbaumaßnahme mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abzustimmen. Die Landesstraßenbaubehörde hat in den Gesprächen deutlich gemacht, dass ein KVP nur sinnvoll eingerichtet werden kann, wenn damit an einem Knotenpunkt die Verkehrssicherheit erhöht und der Verkehrsfluss optimiert werden. KVP kommen dann in Betracht, wenn es um die Beseitigung von Unfallschwerpunkten geht. Andernfalls wäre die Funktion der Sicherstellung eines reibungslosen und ungestörten Verkehrsflusses beeinträchtigt. Die Voraussetzungen werden demnach nicht erfüllt. Zudem sind die Verkehrszahlen der anzubindenden untergeordneten Gemeindestraßen niedrig. Die Errichtung eines KVP wird seitens der Landesstraßenbaubehörde aus verkehrstechnischer Sicht nicht empfohlen. Die Landesbehörde befürwortet jedoch eine Ampelanlage.

 

Seitens der Anlieger im Bereich des Verkehrsknotenpunktes Wildeshauser Straße/Schulstraße /Visbeker Straße/Am Gaswerk wurden erhebliche Bedenken gegen die Einrichtung eines KVP wegen der Beeinträchtigung durch zusätzlichen Lärm geäußert.

 

Die Kosten für einen KVP werden aktuell auf 1,762 Mio. € geschätzt.

 

Der Entwurf ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0265/2021-2026 beigefügt.

 

Das Ingenieurbüro Hirsch, Oldenburg, wurde daraufhin mit einer alternativen Planung beauftragt.

 

Der Entwurf der Alternative ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0265/2021-2026 beigefügt.

 

Der Entwurf sieht eine Kombination aus einer intelligenten Lichtzeichenanlage sowie Fahrbahnteilern mit Querungshilfe und einer Aufwertung der Nebenanlagen, um den innerörtlichen Charakter hervorzuheben, vor. Zudem soll der Einmündungsbereich der Visbeker Straße in die Wildeshauser Straße aufgewertet werden.

 

Die Kosten dafür werden mit 1,2 Mio. € geschätzt.

 

Im weiteren Verlauf der Wildeshauser Straße zwischen dem geplanten Fahrbahnteiler und der Kreisstraße „Großenkneter Straße“ weist der Straßenbelag diverse Schäden auf. Da dieser Teilabschnitt als Anbindung an den überörtlichen Verkehr dient, sollte dieser ebenfalls saniert werden. Durch die gleichzeitige Aufwertung der Nebenanlagen wird der Ortseingangsbereich bereits auf Höhe des Ortsschildes deutlich hervorgehoben.

 

Die Kosten werden mit rund 500.000,00 € angenommen. Die Straßenbaumaßnahme ist nach dem Städtebauförderprogramm nicht förderfähig.

 

Durch die Kombination dieser Maßnahmen wird mit einem besseren Ausschreibungsergebnis gerechnet, so dass die Gesamtkosten der Umgestaltung inklusive Fahrbahnteiler, Lichtzeichenanlage, Sanierung des Teilabschnitts bis zur Großenkneter Straße sowie Aufwertung der Nebenanlagen und Aufwertung des Einmündungsbereichs Visbeker Straße auf 1,715 Mio. € geschätzt werden.

 

Das Ziel der Aufwertung und Verringerung von Geschwindigkeiten wird mit dem alternativen Planungsentwurf erreicht.

 

Aufgrund des erheblichen Mehrwerts durch die gleichzeitige Sanierung eines größeren Teilabschnitts der Wildeshauser Straße spricht sich der Bürgermeister für die Umgestaltung des östlichen Ortseinganges nach dem alternativen Planungsentwurf aus.

 

Er empfiehlt daher, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die vorgestellte alternative Planung zur verkehrlichen Gestaltung des östlichen Ortseinganges von Ahlhorn mit der Sanierungsmaßnahme wird angenommen.


Beschlussempfehlung:

 

Die vorgestellte alternative Planung zur verkehrlichen Gestaltung des östlichen Ortseinganges von Ahlhorn mit der Sanierungsmaßnahme wird angenommen.