Sach- und Rechtslage:
Auf dem Gelände der ehemaligen Raststätte „B 69“ in
Sage befinden sich neben dem Gebäude der Gaststätte „Lounge B 69“ mehrere
Hallen einer LKW-/Kfz-Werkstatt. Das Gelände ist großflächig asphaltiert.
Insgesamt macht das Gelände, im direkten Ortseingang von Sage, einen negativen
Eindruck und eine städtebauliche Fehlentwicklung ist deutlich erkennbar.
Im Flächennutzungsplan ist das Gelände im südlichen
Plangebiet derzeit als Sondergebiet „Raststätte“ ausgewiesen. Da nach der
Abstufung der Bundesstraße 69 zur Landesstraße 870 der Bedarf an der Raststätte
nicht mehr gegeben ist und auch die weiteren Nutzungen innerhalb des südlichen
Geltungsbereiches mit dem Sondergebiet „Raststätte“ nicht vereinbar sind, wird
der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren mit der 92. Änderung angepasst.
Nördlich angrenzend an das ehemalige
Raststättengelände (MD 3 und MD 4) hat der Sager Tennisverein sein
Vereinsgelände mit Spielflächen und einem Vereinsheim. Entlang der Straße „Bei
der Friedenseiche“ befinden sich Wohnhäuser. Diese werden planungsrechtlich
abgesichert und im Bestand festgelegt. Die Erschließung erfolgt über die
bestehenden verkehrlichen Anlagen.
Der nordöstliche Teil (MD 5 und MD 6) des Plangebiets
wird aufgrund der Geruchsimmissionen durch die landwirtschaftlichen Betriebe in
diesem Bereich nutzungsbeschränkt festgesetzt. Die Baugrenzen sind großzügig
ausgewiesen, da die Dichte der Bebauung über die Begrenzung der Anzahl der
Wohneinheiten und der Grundflächenzahl gesteuert wird. Die
Gebäudelängenbegrenzung erfolgt bestandsorientiert (a2) bzw. wird auf 25 Meter
begrenzt (a1). Auch hier erfolgt eine Erschließung über den Bestand.
Im Nordwesten (MD 1) des Plangebiets soll die Dichte
der Bebauung ebenfalls über die Grundflächenzahl und die Anzahl der Wohneinheiten
gesteuert werden. Die Grundflächenzahl wird auch hier auf 0,3 festgelegt, da
durch die große Grundstücksgröße auch dann noch eine Bebauung mit den maximal
vier Wohneinheiten möglich ist ohne die Fläche zu stark zu versiegeln.
Der Bereich der ehemaligen Raststätte wird zur Sager
Straße (MD 1) bei einer Grundflächenzahl von 0,4 und zwei möglichen
Vollgeschossen auf vier Wohneinheiten begrenzt. Hierdurch soll die derzeit
bestehende optische Aufweitung des Straßenraumes limitiert werden. Die dahinter
liegende Fläche (MD 2) passt sich mit der Bebaubarkeit von zwei Wohneinheiten
und einem Vollgeschoss an die bereits bestehende Bebauung an. Die Erschließung
des Gebietes erfolgt über die Sager Straße. Derzeit wird die Zufahrt lediglich
für den Tennisplatz genutzt.
Die Vorentwurfsplanung wird durch das Ingenieurbüro
Diekmann · Mosebach und Partner, Rastede, in der Sitzung des Planungs- und
Umweltausschusses vorgestellt.
Der Vorentwurf ist der Beschlussvorlage Nr.
BV/0338/2021-2026 beigefügt.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 129 „Sage – Sager
Straße“ wird angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Der Vorentwurf
zum Bebauungsplan Nr. 129 „Sage – Sager Straße“ wird angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.