Sach- und Rechtslage:
Durch verschiedene Faktoren ist in den letzten Jahren
eine allgemein steigende Bautätigkeit in den einzelnen Ortsteilen zu
beobachten. Insbesondere der weiterhin hohe Bedarf an Mietwohnungen führt dazu,
dass in den gewachsenen Ortslagen vermehrt größere Gebäudekomplexe entstehen,
die zu einer ortsunüblichen und teilweise unverträglichen Nachverdichtung
führen. Das Ortsbild wird hierdurch ungewollt erheblich verändert.
Die in den Ortskernen rechtsverbindlichen
Bebauungspläne sind überwiegend in den 60er, 70er und 80er Jahren aufgestellt
worden. In der Zwischenzeit hat sowohl ein baurechtlicher wie auch ein
wohnwirtschaftlicher Wandel stattgefunden, der in dieser Form nicht
vorhersehbar war.
In seiner Sitzung vom 26.09.2023 hat der Rat das
Verdichtungskonzept für den Bebauungsplan Nr. 136 „Großenkneten – Ortskern“
angenommen und damit die Grundlage für den Vorentwurf geschaffen.
Das Plangebiet wird in ein Mischgebiet (MI),
Allgemeines Wohngebiet (WA) und ein Reines Wohngebiet (WR) unterteilt.
Das MI wird in zwei unterschiedliche Nutzungen (MI 1
und MI 2) unterteilt. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt in beiden Fällen 0,6,
lediglich die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten (MI 1 acht Wohneinheiten und
MI 2 vier Wohneinheiten) unterscheidet sich. Es werden maximal zwei
Vollgeschosse bei einer offenen Bauweise und einer Firsthöhe von 12,00 m (MI 1)
bzw. 11,00 m (MI 2) ermöglicht. Das MI wird entlang der Hauptstraße östlich des
Weidenwegs festgesetzt. Sowohl die vorhandene als auch die zukünftige Bebauung
und Nutzung lässt eine ausgeglichene Durchmischung von Gewerbenutzung und
Wohnnutzung erwarten.
Das WA wurde in drei Nutzungen (WA 1, WA 2, WA 3)
unterteilt. Im WA 1 sind bei einer GRZ von 0,4 acht Wohneinheiten mit maximal
zwei Vollgeschossen sowie einer offenen Bauweise und einer Firsthöhe von 12,5 m
zugelassen. Nur die Zahl der Wohneinheiten (vier Wohneinheiten) und die
Firsthöhe (11,00 m) werden im WA 2 geändert. Das WA 3 und das WR unterscheiden
sich nur hinsichtlich der zugelassenen Nutzungen, in beiden Gebieten sind zwei
Wohneinheiten bei einer GRZ von 0,3, zwei Vollgeschossen und einer Firsthöhe
von 9,50 m zulässig. Anstelle der offenen Bauweise ist nur eine Einzel- und
Doppelhausbebauung festgeschrieben.
Das WA 1 ist entlang der Hauptstraße östlich des
Rieskamps sowie in der Raiffeisenstraße festgelegt. Westlich des Rieskamps
entlang der Hauptstraße sowie in der Straße „Am Rieskamp“ selbst ist das WA 2
festgesetzt. Auf den Grundstücken in der Landshuter Straße ist das WA 3
vorgeschrieben. In den restlichen, rückwärtigen Siedlungen des Plangebiets ist
das WR festgelegt.
Der Bebauungsplan Nr. 136
„Großenkneten - Ortskern“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0406/2021-2026 als Vorentwurf beigefügt
und wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses durch das
Planungsbüro Diekmann • Mosebach und Partner, Rastede vorgestellt.
Der
Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 136 „Großenkneten
– Ortskern“ wird angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Der Vorentwurf
zum Bebauungsplan Nr. 136 „Großenkneten – Ortskern“ wird angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sollen durchgeführt werden.