Sach- und Rechtslage:
Die derzeit im Flächennutzungsplan als „Fläche für die
Landwirtschaft“ ausgewiesene Fläche in Huntlosen, Bereich „Heidkämpe“, soll der
Nachverdichtung von Wohnbebauung im südwestlichen Teil und des Gewerbes im
nordöstlichen Teil dienen. Zudem besteht ein erhöhter Bedarf an Krippen- und
Kindergartenplätzen in Huntlosen.
Damit soll ein Lückenschluss zwischen dem angrenzenden
Gewerbegebiet Bebauungsplan Nr. 81A „Huntlosen – Gewerbegebiet Sannumer Straße“
und dem Allgemeinen Wohngebiet ebauungsplan Nr. 86 „Östlich Westerburger Weg“
erfolgen.
Die notwendige Flächennutzungsplanänderung soll im
Parallelverfahren mit der 100. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich
„Huntlosen – Heidkämpe“ erfolgen.
Ein Übersichtsplan ist der Beschlussvorlage Nr.
BV/0409/2021-2026 beigefügt.
Eine verkehrliche Erschließung des Gebiets kann über
die Straße „Sannumer Straße“ bzw. den angrenzenden „Fladderskamp“ erfolgen. Für
die Erschließung über die „Sannumer Straße“ ist mit der Niedersächsischen Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr eine Abstimmung im Hinblick auf eine
Linksabbiegespur notwendig. Das Gewerbegebiet kann zudem über das bereits
bestehende Gewerbegebiet „Heidkämpe“ erschlossen werden.
Der Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Für den im Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich
soll der Bebauungsplan Nr. 141 „Huntlosen – Heidkämpe“ aufgestellt werden.
Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.
Beschlussempfehlung:
Für den im
Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich soll der Bebauungsplan Nr. 141
„Huntlosen – Heidkämpe“ aufgestellt werden.
Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.