Sach- und Rechtslage:
Um eine langfristige Wohnbauentwicklung im Ortsteil
Ahlhorn sicherstellen zu können, soll für eine bisher landwirtschaftlich
genutzte Fläche südlich der Straße „Westerholtkamp“, östlich der „Oldenburger
Straße“ (L870) sowie westlich der Straße „Am Lemsen“ der Bebauungsplan Nr. 122
„Ahlhorn – Westerholtkamp“ aufgestellt werden.
Aufgrund der zentralen Lage wird die gesamte Fläche im
Flächennutzungsplan bereits als „Wohnbaufläche“ dargestellt.
Im westlichen Bereich des Plangebiets werden zehn
Wohneinheiten zugelassen. Eine Versiegelung der Fläche ist bis zu 40 v. H.
möglich. Diese Regelung wurde auch für den östlichen Bereich des Plangebietes
übernommen, bei dem zwei Wohneinheiten zulässig sind. Angrenzend an das
Nahversorgungszentrum im Süden der Fläche wird das Sondergebiet „Senioren- und
Gesundheitszentrum“ festgesetzt. In diesem Sondergebiet können Anlagen und
Einrichtungen für besondere Wohnzwecke und die gesundheitliche Versorgung
entstehen. Das Gebiet wird umrahmt von einer Grünbepflanzung, entlang der
Oldenburger Straße mit einem Lärmschutzwall und entlang des Westerholtkamps mit
einem Grünstreifen. Zudem sind innerhalb des Gebiets eine Grünachse sowie ein
Boulevard geplant.
Der Vorentwurf sieht keine grundsätzliche
Verpflichtung für eine Grünbedachung vor, allerdings wird bis zu einer
Dachneigung von 20 Grad eine Grünbedachung vorgeschrieben. Sollte die
Dachneigung größer als 20 Grad sein, muss keine Begrünung der Dachfläche
erfolgen.
Der Vorentwurf ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0410/2021-2026 beigefügt.
Die
Planung wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses durch die
Planungsgruppe Puche, Northeim vorgestellt.
Der
Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn – Westerholtkamp“
wird als Vorentwurf angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Der
Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn – Westerholtkamp“ wird als Vorentwurf
angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.