Betreff
102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ – Aufstellungsbeschluss und Annahme als Vorentwurf
Vorlage
BV/0483/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Das derzeit im Flächennutzungsplan als Sondergebiet (SO) Fliegen/Gewerbe sowie als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesene Gebiet im Metropolpark soll nunmehr als Gewerbliche Baufläche (G) festgesetzt werden. Da die Sondernutzungserlaubnis „Fliegen“ aufgehoben wurde, ist eine Sondergebietsausweisung nicht mehr korrekt.

 

Die Fläche soll zukünftig gewerblich genutzt werden, da dort rechtlich kein Flugverkehr mehr stattfinden kann. Die im Parallelverfahren neu aufzustellenden bzw. zu ändernden Bebauungspläne 109/I A „Gewerbepark Ahlhorn“ und 109/II A „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“, 1. Änderung, werden eine Festsetzung als Gewerbe- bzw. Industriegebiet beinhalten. Die Fläche des Bebauungsplanes Nr. 109/I A bildet eine Erweiterungsfläche des Metropolparks ab. Die restliche Fläche des Metropolparks wurde bereits im Zuge der 74. Flächennutzungsplanänderung, Bereich „Ahlhorn – Vechtaer Straße“ als gewerbliche Baufläche festgesetzt.

 

Der gesamte Bereich der genannten Bebauungspläne wird künftig im Flächennutzungsplan als Gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Der Vorentwurf ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0483/2021-2026 beigefügt und wird von dem planungsbüro regionalplan & uvp planungsbürp peter stelzer GmbH, Freren, vorgestellt.

 

Der Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Aufstellung des im Vorentwurf zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ dargestellten Bereichs wird beschlossen.

 

Der Vorentwurf der 102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ wird angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

 

 


Beschlussempfehlung:

 

Die Aufstellung des im Vorentwurf zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ dargestellten Bereichs wird beschlossen.

 

Der Vorentwurf der 102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ wird angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.