Sach- und Rechtslage:
Für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 109/II A
„Flug-, Logistik- und Gewerbepark“ ist die Sonderlandeserlaubnis aufgehoben
worden. Aus diesem Grund soll die Fläche künftig gewerblich genutzt werden und
in die bestehenden Strukturen des Metropolparks integriert werden.
Im Parallelverfahren wird die notwendige 102.
Flächennutzungsplanänderung durchgeführt um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen.
Im südlichen Planbereich sind entsprechend der
Emmissionskontingentierung unterschiedliche Teilbereiche eines
Industriegebietes festgelegt. Der nördliche Planbereich ist als Gewerbegebiet
festgesetzt. Aufgrund des Wegfalls der fliegerischen Nutzung gibt es keine
Baubeschränkungszonen mehr, sodass eine Festsetzung zur Höhe von baulichen
Anlagen auf maximal 50 Meter vorgesehen ist. Die Grundflächenzahl beträgt in
allen Bereichen 0,8, was für gewerbliche Bauflächen üblich ist. Zudem entfällt
das Verbot der Ein- und Ausfahrt zur Visbeker Straße und eine Erschließung
hierüber wäre möglich.
Im nördlichen Plangebiet wird eine 20 Meter breite
Trasse für eine mögliche Umgehungsstraße freigehalten. Dieser Bereich ist
zunächst als Grünfläche festgesetzt. Zum Schutz der Anwohner vor künftigem
Verkehrslärm wird zudem eine 25 Meter breite Fläche für einen begleitenden
Lärmschutzwall vorgesehen.
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 109/II A „Flug-,
Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“, 1. Änderung ist der Beschlussvorlage
Nr.BV/0484/2021-2026 beigefügt und wird in der Sitzung des Planungs- und
Umweltausschusses durch das Planungsbüro regionalplan & uvp planungsbüro
peter stelzer GmbH, Freren, vorgestellt.
Der
Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Aufstellung des im Vorentwurf zum Bebauungsplan
Nr. 109/II A „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“, 1. Änderung
dargestellten Bereichs wird beschlossen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 109/II A „Flug-,
Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“, 1. Änderung wird angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Die
Aufstellung des im Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 109/II A „Flug-,
Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“, 1. Änderung dargestellten Bereichs wird
beschlossen.
Der Vorentwurf
des Bebauungsplanes Nr. 109/II A „Flug-, Logistik- und Gewerbepark
Ahlhorn“, 1. Änderung wird angenommen.
Sowohl die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1
BauGB soll durchgeführt werden.