Sach- und Rechtslage:
Die Metropolpark Hansalinie GmbH konnte kurz vor
Abschluss der Bauleitplanverfahren für den ehemaligen Fliegerhorst zum Flug-,
Logistik- und Gewerbepark ein angrenzendes Grundstück erwerben, welches nunmehr
bauplanungsrechtlich aufgenommen werden soll. Diese Betriebsfläche (ca. 8.000
m²) soll zur Abrundung des Areals dem Gewerbepark zugeordnet werden.
Im Parallelverfahren wird die 102.
Flächennutzungsplanänderung zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen
Voraussetzungen durchgeführt, da diese Fläche derzeit als landwirtschaftliche
Fläche im Flächennutzungsplan dargestellt ist. Für den Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 109/I „Flug, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ sowie der
Erweiterungsfläche wird der B-Plan Nr. 109/I A „Gewerbepark Ahlhorn“ neu
aufgestellt.
Das im B-Plan Nr. 109/I festgeschrieben Verbot für
Ein- und Ausfahrten zur Visbeker Straße sieht der Vorentwurf nicht mehr vor.
Die Erschließung des Gebiets könnte damit auch über die Visbeker Straße
erfolgen.
Die Fläche wird als eingeschränktes Industriegebiet
mit unterschiedlichen Lärmkontingentierungen eingeteilt. Für bauliche Anlagen
wird die zulässige Höhe auf 30 Meter begrenzt. Entlang der Straße „Meyelheide“
erfolgt eine Eingrünung des Geländes. Zudem wird die teilweise Errichtung einer
Lärmschutzwand erforderlich.
Der Vorentwurf zum Bebauungsplanes Nr. 109/I A „Flug-,
Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ ist der Beschlussvorlage Nr.
BV/0485/2021-2026 beigefügt und wird durch das Planungsbüro regionalplan &
uvp planungsbüro peter stelzer GmbH, Freren, vorgestellt.
Der Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Die Aufstellung des im Vorentwurf zum Bebauungsplan
Nr. 109/I A „Gewerbepark Ahlhorn“ dargestellten Bereichs wird
beschlossen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 109/I A „Gewerbepark
Ahlhorn“ wird angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Die
Aufstellung des im Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 109/I A „Gewerbepark
Ahlhorn“ dargestellten Bereichs wird beschlossen.
Der Vorentwurf
des Bebauungsplanes Nr. 109/I A „Gewerbepark Ahlhorn“ wird angenommen.
Sowohl die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch
die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll
durchgeführt werden.