Sach- und Rechtslage:
Durch verschiedene Faktoren ist in den letzten Jahren
eine allgemein steigende Bautätigkeit in den einzelnen Ortsteilen zu
beobachten. Insbesondere der weiterhin hohe Bedarf an Mietwohnungen führt dazu,
dass in den gewachsenen Ortslagen vermehrt größere Gebäudekomplexe entstehen,
die zu einer ortsunüblichen und teilweise unverträglichen Nachverdichtung
führen. Das Ortsbild wird hierdurch ungewollt erheblich verändert.
Die in den Ortskernen rechtsverbindlichen
Bebauungspläne sind überwiegend in den 60er, 70er und 80er Jahren aufgestellt
worden. In der Zwischenzeit hat sowohl ein baurechtlicher wie auch ein
wohnwirtschaftlicher Wandel stattgefunden, der in dieser Form nicht
vorhersehbar war.
In seiner Sitzung vom 26.09.2022 hat der Rat der
Gemeinde Großenkneten das Nachverdichtungskonzept für den Bebauungsplan Nr. 137
„Huntlosen-West“ angenommen und damit die Grundlage für den Vorentwurf
geschaffen.
Das Plangebiet wird in ein Mischgebiet (MI) und ein
Allgemeines Wohngebiet (WA) unterteilt.
Im MI wird eine Anzahl von höchstens acht
Wohneinheiten zugelassen. Die GRZ liegt bei 0,6. Hiervon ist allerdings nur ein
kleiner Bereich des Plangebietes betroffen, da die Durchmischung von Wohnen und
Gewerbe ansonsten nicht gegeben ist. Das Allgemeine Wohngebiet wurde in drei
Nutzungen unterteilt. Im WA1 sind acht Wohneinheiten zulässig, im WA2 sind vier
Wohneinheiten zulässig und im WA3 sind zwei Wohneinheiten zulässig. Die GRZ ist
an die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort und an die Bebauung in der Umgebung
angepasst.
Der Bebauungsplan Nr. 137 „Huntlosen-West“ ist der
Beschlussvorlage Nr. BV/0525/2021-2026 als Vorentwurf
beigefügt und wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses durch
Frau Geelhaar vom Planungsbüro Diekmann Mosebach und Partner, Rastede,
vorgestellt.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 137
„Huntlosen-West“ wird angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Der Vorentwurf
zum Bebauungsplan Nr. 137 „Huntlosen West“ wird angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.