Sach- und Rechtslage:
Auf dem Gelände der ehemaligen Raststätte „B 69“ in
Sage befanden sich neben dem Gebäude der Gaststätte „Lounge B69“ mehrere Hallen
einer Lkw-/Kfz-Werkstatt. Das Gelände ist großflächig asphaltiert. Insgesamt
macht das Gelände - im direkten Ortseingang von Sage - einen negativen Eindruck
und eine städtebauliche Fehlentwicklung ist deutlich erkennbar.
Im Flächennutzungsplan ist das Gelände im südlichen
Plangebiet derzeit als Sondergebiet „Raststätte“ ausgewiesen. Da nach der
Abstufung der Bundesstraße 69 zur Landesstraße 870 der Bedarf an der Raststätte
nicht mehr gegeben ist und auch die weiteren Nutzungen innerhalb des südlichen
Geltungsbereiches mit dem Sondergebiet „Raststätte“ nicht vereinbar sind, wird
der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren mit der 92. Änderung angepasst.
Der nordöstliche Teil (MD 5 und MD 6) des Plangebiets
wird aufgrund der Geruchsimmissionen durch die landwirtschaftlichen Betriebe in
diesem Bereich nutzungsbeschränkt festgesetzt. Die Festsetzung der GRZ erfolgt
bestandsgerecht.
Der Bereich der ehemaligen Raststätte wird zur „Sager
Straße“ (MD 1) bei einer Grundflächenzahl von 0,4 und zwei möglichen
Vollgeschossen auf vier Wohneinheiten begrenzt. Hierdurch soll die derzeit
bestehende optische Aufweitung des Straßenraumes limitiert werden. Die dahinter
liegende Fläche (MD 2) passt sich mit der Bebaubarkeit von zwei Wohneinheiten
und einem Vollgeschoss an die bereits bestehende Bebauung an. Die Erschließung
des Gebietes erfolgt über die „Sager Straße“. Derzeit wird die Zufahrt lediglich
für den Tennisplatz genutzt. Die zwischen dem Plangebiet und dem Wald liegende
Wallhecke im südlichen Plangebiet wird festgesetzt.
Der weitere Baumbestand im Plangebiet wird durch eine
textliche Festsetzung geschützt. Im Bereich der Hofstellen wird auf eine
Festsetzung von weiteren Wohneinheiten dahingehend verzichtet, dass eine
Limitierung aufgrund des Ausschlusses von sonstigem Wohnen obsolet ist. Dem
landwirtschaftlichen Betrieb angehörige oder zugehörige Wohnungen, z. B. für
Betriebsleiter oder Angestellte sind weiterhin zulässig. Diese werden nur im
Hinblick auf die GRZ gesteuert. Dem Ziel, die landwirtschaftlichen Betriebe in
ihrem Wachstum nicht zu behindern, wird damit Rechnung getragen.
Die
Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 129 „Sage – Sager Straße“ ist der
Beschlussvorlage Nr. BV/0527/2021-2026 als Entwurf beigefügt.
In
der Zeit vom 10.07.2023 bis einschließlich 07.08.2023 konnte sich die
Öffentlichkeit über die Planung informieren. Gleichzeitig wurden die Träger
öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gebeten.
Die
von den Behörden vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit einem
Entscheidungsvorschlag der Beschlussvorlage Nr. BV/0527/2021-2026 beigefügt.
Frau
Stephanie Geelhaar, Planungsbüro Diekmann Mosebach und Partner, Rastede, wird
die Planung im Planungs- und Umweltausschuss vorstellen.
Der
Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 129 „Sage - Sager
Straße“ wird angenommen.
Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden nach § 4
Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Der Entwurf
zum Bebauungsplan Nr. 129 „Sage - Sager Straße“ wird angenommen.
Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.