Betreff
Bericht über die Maßnahmen zur Umsetzung der Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gemeinde Großenkneten von 2021 bis 2023
Vorlage
BV/0560/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Der Bürgermeister hat dem Rat nach § 9 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten alle drei Jahre über die Maßnahmen, die die Gemeinde zur Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Artikel 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen, durchgeführt hat und über deren Auswirkungen zu berichten. Der letzte Bericht ist dem Rat am 05.10.2020 – für die Jahre 2017 bis 2019 – zur Beratung vorgelegt worden.

 

Der gesetzliche „Gleichstellungsauftrag“ ist von der Gemeinde durch den Rat, den Verwaltungsausschuss und den Bürgermeister zu erfüllen.

 

Die Berichtspflicht soll dazu anhalten, dass die Gemeinden ihr Handeln und die Auswirkungen ihres Handelns an gleichstellungsrelevanten Gesichtspunkten ausrichten. Aus diesem Grund ist vorgesehen, dass der Bürgermeister und die Gleichstellungsbeauftragte dem Rat gegenüber einen Bericht über die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten abgeben.

 

Der Bericht soll gleichzeitig das Thema „Gleichberechtigung der Geschlechter“ in das Bewusstsein bringen, damit es Teil der öffentlichen Debatte wird und in Entscheidungen des Rates Berücksichtigung findet.

 

Der Bericht aus den Jahren 2021 bis 2023 ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0560/2021-2026 beigefügt.

 


Beschlussempfehlung:

 

Der Bericht über die Maßnahmen zur Umsetzung der Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gemeinde Großenkneten von 2021 bis 2023 wird zur Kenntnis genommen.