Sach- und Rechtslage:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am
14.09.2023 die Aufstellung und den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 109/II A
„Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“, 1. Änderung, beschlossen.
Die Sondererlaubnis zum Flugbetrieb auf dem Gelände
des Metropolparks Hansaline wurde aufgegeben. Eine fliegerische Nutzung auf dem
Gelände ist nicht mehr möglich. Aus diesem Grund soll die Fläche künftig
gewerblich genutzt werden und in die bestehenden Strukturen des Metropolpark
integriert werden. Die Art der Nutzung soll überwiegend als Industriegebiet
(GI) festgesetzt werden. Im nordwestlichen Bereich soll ein Gewerbegebiet (GE)
festgesetzt werden. Eine großmögliche Bebaubarkeit soll geschaffen werden.
Im Parallelverfahren wird die notwendige 102. Änderung
des Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ zur
Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen durchgeführt.
Aufgrund der nicht mehr vorhandenen fliegerischen
Nutzung, entfallen die Hindernisbegrenzungsflächen. Ebenfalls sieht der
Bebauungsplan keine Anbindung an die „Visbeker Straße“ (L 880) vor. Die
Erschließung erfolgt über die innere Erschließung des Metropolparks, welche in
die „Vechtaer Straße“ (L 870) einmündet.
Gegenüber dem Vorentwurf ist nunmehr die zulässige
Höhe baulicher Anlagen sowohl im GI als auch im GE auf 30 m reduziert.
Ein schalltechnisches Gutachten wurde erstellt.
Aufgrund dieses Gutachtens wurde die Fläche mit Emissionskontingenten
festgesetzt.
Im nördlichen Plangebiet wird eine 20 m breite Trasse
für eine mögliche Umgehungsstraße freigehalten. Dieser Bereich ist zunächst als
Grünfläche festgesetzt. Zum Schutz der Anwohner vor künftigem Verkehrslärm wird
zudem eine 25 m breite Fläche für einen begleitenden Lärmschutzwall vorgesehen.
Diese Fläche wie auch die Grünfläche fungiert zunächst als „Platzhalter“. Der
Bau eines Lärmschutzwalls wird erst mit der tatsächlichen Entwicklung einer
möglichen Umgehungsstraße relevant.
Im Zusammenhang mit diesem Bauleitplanverfahren ist
eine Umweltprüfung erforderlich. Natur- und artenschutzrechtliche Belange
wurden geprüft. In der Begründung, Umweltbericht und in der speziellen
artenschutzrechtlichen Beurteilung sind Maßnahmen beschrieben, welche nunmehr
umgesetzt werden sollen.
Eine Eingriffsbilanzierung wurde in diesem
Zusammenhang durchgeführt. Konkret ist vorgesehen, dass die Anstalt
Niedersächsischen Landesforsten (NLF), Braunschweig, im Auftrag der Flugplatz
Ahlhorn GmbH, ehemalig (als Vorhabenträger) / jetzt Metropolpark Ahlhorn GmbH
und im Einvernehmen mit dem Landkreis Oldenburg entsprechende
Kompensationsmaßnahmen durchführt. Ein entsprechender Rahmenvertrag zwischen
Flugplatz Ahlhorn GmbH (jetzt Metropolpark Ahlhorn GmbH), Landkreis Oldenburg,
NLF und der Gemeinde liegt vor.
Im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung wurde für den Lebensraum Feldlerche ein Konzept mit dem
Oldenburgisch-ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) in Abstimmung mit dem
Landkreis Oldenburg erarbeitet. Auf dem Gelände des OOWV, Biohof Bakenhus,
Bakenhuser Esch, soll ein Lebensraum für die Feldlerche als Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahme geschaffen werden.
In der Zeit vom 09.10.2023 bis einschließlich
09.11.2023 konnte sich die Öffentlichkeit über die Planung informieren. Des
Weiteren wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt und gebeten, ihre
Stellungnahme bis einschließlich 09.11.2023 abzugeben.
Private Anregungen wurden zu der Planung nicht
vorgebracht.
Die von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten
Anregungen und Hinweise sind mit einem Entscheidungsvorschlag der
Beschlussvorlage Nr. BV/0611/2021-2026 beigefügt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109/II A „Flug-,
Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ ist der Beschlussvorlage Nr.
BV/0611/2021-2026 beigefügt.
Herr Peter Stelzer, Büro regionalplan & uvp,
planungsbüro peter stelzer GmbH, Freren, stellt den Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 109/II A „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“, 1. Änderung, in der
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vor.
Der
Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bebauungsplan Nr. 109/II A „Flug-, Logistik- und
Gewerbepark Ahlhorn“, 1. Änderung, wird als Entwurf angenommen.
Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4
Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Der
Bebauungsplan Nr. 109/II A „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“, 1.
Änderung, wird als Entwurf angenommen.
Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.