Sach- und Rechtslage:
Für jedes Haushaltsjahr ist ein Jahresabschluss nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung aufzustellen.
Nach § 129 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der Bürgermeister die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses festzustellen und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorzulegen. Sowohl der Jahresabschluss als auch der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes ist dem Rat unverzüglich vorzulegen.
Der vorläufige Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt und den Ratsmitgliedern mit E-Mail vom 03.04.2023 zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Rechnungsprüfung wurden Anlagen ergänzt, Beträge der Jahresrechnung jedoch nicht verändert.
Der endgültige Jahresabschluss sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 03.04.2024 sind der Beschlussvorlage Nr. BV/0635/2021-2026 beigefügt.
Der Rat hat den Jahresabschluss, die Zuführung des Überschusses in die Überschussrücklage und die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen (§§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 110 Abs. 7 und 129 Abs. 1 NKomVG).
Das Rechnungsprüfungsamt hat eine ordnungsmäßige Haushaltsführung bescheinigt und keine Beanstandungen zum Jahresabschluss 2022 festgestellt. Ferner werden auch keine Bedenken gegen die Entlastung des Bürgermeisters erhoben. Auf die Schlussfeststellung des Prüfungsberichtes wird insofern verwiesen.
Eine sehr hohe Gewerbesteuererstattung mit hoher Verzinsung belastete das Haushaltsjahr 2022. Dank der Bildung von Rückstellungen, die 2022 aufgelöst werden konnten, war im Ergebnishaushalt kein Fehlbetrag eingeplant.
Das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushaltes schließt 2022 mit einem Überschuss von 16.073.844,92 € ab. Nach der Haushaltsplanung war ein Überschuss von 2.503.100,00 € eingeplant, so dass sich das ordentliche Ergebnis somit um 14.296.959,53 € verbessert. Durch eine sparsame Haushaltsführung waren die Gesamtaufwendungen insbesondere bei den Sach- und Dienstleistungen um 592.996,73 € geringer als geplant.
Bei den Erträgen konnten insbesondere bei den Zuwendungen und Umlagen (+ 632.000,00 €) Mehreinnahmen erzielt werden. Das Gewerbesteueraufkommen betrug etwa 14,2 Mio. €. Es lag durch eine unerwartete Anpassung einer Gewerbesteuervorauszahlung um etwa 12,4 Mio. Euro über dem Haushaltsansatz. Insgesamt wurden etwa 13,585 Mio. Euro mehr an Erträgen als geplant gebucht.
Das außerordentliche Ergebnis sieht einen Überschuss von 726.214,61 € vor. Vor allem „Grundstücksveräußerungsgewinne“ (Differenz zwischen Kaufpreis und Bilanzbuchwert) führten zu diesem um 192.709,68 € besseren Ergebnis.
Insgesamt schließt die Ergebnisrechnung mit einem Überschuss von 16.800.059,53 € ab. Dieser Überschuss ist der Überschussrücklage für den ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnishaushalt zuzuführen.
Die Bilanzsumme Ende des Jahres 2022 beträgt 155.047.939,84 €. Gegenüber dem Vorjahr ist die Bilanzsumme um 3.608.619,41 € (+ 2,38 %) höher. Das Sachvermögen und die liquiden Mittel sind deutlich gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Die Geldschulden reduzierten sich um 217.717,70 € auf 1.622.498,00 €. Die Nettoposition (Eigenkapital) zeigt den Teil des Vermögens an, der nach Abzug der Verbindlichkeiten und Rückstellungen verbleibt. Sie erhöht sich um 19.213.693,98 € (+ 15,14 %) auf 146.132.449,50 €. 94,24 % (Vorjahr: 83,80 %) des gemeindlichen Vermögens sind mit eigenen Mitteln finanziert.
Der Bürgermeister hat im Rahmen seiner Zuständigkeit im Jahr 2022 folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen genehmigt:
Produkt/Maßnahme |
PSP-Element |
Betrag |
Begründungen |
Kämmerei |
P1.111300 |
4.613,20 |
Höherer Aufwand für Kostenerstattung RPA |
Kämmerei |
P1.111300 |
21,02 |
Höhere Kontoführungsgebühren |
Kfz-Zulassung |
P1.122200.006 |
3.934,39 |
Höhere anteilige Verwaltungsgebühren an den LK Oldenburg |
Gemeindebücherei |
P1.272000 |
2.021,57 |
Höhere Kosten für Telefon |
Integration |
P1.351700.001 |
18.580,32 |
Aufgabenübernahme durch Johanniter |
Wirtschaftliche Jugendhilfe |
P1.361000 |
4.000,00 |
Höhere Kosten Übernahme Hortbeitrag |
Schmutzwasser |
P1.538000.004 |
4.189,75 |
Höherer Stromverbrauch |
Regenwasser |
P1.538000.006 |
745,78 |
Höhere Unterhaltungskosten |
Bauhof |
P1.573000 |
4.237,78 |
Höhere Fahrzeugunterhaltung sowie Stromkosten |
Allgem. Finanzwirtschaft |
P1.612000 |
18.668,90 |
Höhere Geldverwahrungskosten |
Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2022 können dem umfangreichen Anhang sowie dem Rechenschaftsbericht, die Bestandteile des Jahresabschlusses sind, entnommen werden.
Der Bürgermeister schlägt vor, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 zu beschließen, die Überschüsse den Überschussrücklagen zuzuführen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.
Beschlussempfehlung:
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 wird beschlossen. Die Überschüsse sind den Überschussrücklagen zuzuführen. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.