Sach- und Rechtslage:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 129 „Sage – Sager Straße“
und seinen örtlichen Bauvorschriften soll die städtebauliche Beordnung des
südlichen Teils der Ortslage erfolgen. Zeitgleich sollen im Rahmen der
Aufstellung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Grundlagen für eine
behutsame Nachverdichtung geschaffen werden.
Der etwa 8,75 ha umfassende Geltungsbereich befindet
sich in der Ortslage Sage, südlich der Straße „Dorfkamp“ (L 871) und entlang
der „Sager Straße“ (L 870). Das Plangebiet ist aktuell durch eine dörfliche
Nutzungsmischung geprägt. Während sich südlich der L 871 überwiegend
landwirtschaftliche Hofstellen befinden, dominiert im zentralen Teil des
Plangebietes eine aufgelockerte Wohnbebauung. Im südlichen Teil des Plangebietes
wurden die ehemals dort vorhandenen gewerblichen Nutzungen größtenteils
aufgegeben. Die Fläche liegt überwiegend brach und soll zukünftig für eine
wohnbauliche Entwicklung zur Verfügung stehen.
Im Flächennutzungsplan ist das Gelände im südlichen Plangebiet
derzeit als Sondergebiet „Raststätte“ ausgewiesen. Da nach der Abstufung der
Bundesstraße 69 zur Landesstraße 870 der Bedarf an der Raststätte nicht mehr
gegeben ist und die weitere Nutzung innerhalb des südlichen Geltungsbereichs
mit dem Sondergebiet „Raststätte“ nicht vereinbar ist, wird der
Flächennutzungsplan im Parallelverfahren mit der 92. Änderung angepasst.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am
23.11.2023 den Bebauungsplan Nr. 129 „Sage – Sager Straße“ als Entwurf
angenommen und die Offenlegung des Planentwurfs beschlossen. Die Offenlegung
des Planentwurfs erfolgte in der Zeit vom 22.03.2024 bis einschließlich
22.04.2024. Des Weiteren wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange über die Veröffentlichung des Planentwurfs in Kenntnis gesetzt und um
Stellungnahme bis zum 22.04.2024 gebeten.
Die im Verfahren von den Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise mit
Entscheidungsvorschlag einschließlich einer Begründung der Beschlussvorlage Nr. BV/0648/2021-2026 sind beigefügt und werden in der Sitzung des Planungs-
und Umweltausschusses vom Büro Diekmann . Mosebach & Partner, Rastede,
vorgetragen und erläutert.
Private Einwände wurden nicht vorgebracht.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird
der Bebauungsplan Nr. 129 „Sage – Sager Straße“ als Satzung beschlossen. Die
angefügte Begründung inkl. Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplanes.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.
Beschlussempfehlung:
Aufgrund des §
10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 129 „Sage – Sager
Straße“ als Satzung beschlossen. Die angefügte Begründung inkl. Umweltbericht
ist Bestandteil des Bebauungsplanes.
Die im Verfahren von den
Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden
entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu
Eigen gemacht.