Sach- und Rechtslage:
Im Baugebiet „Großenkneten – Greve“ sind sämtliche
Grundstücke erfolgreich vermarktet worden. Da die Nachfrage an Baugrundstücken
weiterhin hoch ist, soll die wohnbauliche Entwicklung im Ortsteil Großenkneten
fortgeführt werden.
In zentraler Lage konnten zwei Flächen erworben
werden, die ursprünglich als Erweiterungsflächen für den angrenzenden Friedhof
vorgesehen waren. Diese sind im Bebauungsplan Nr. 2a „Großenkneten – Mitte“
sowie im Bebauungsplan Nr. 40 „Großenkneten – Webskamp“ als „Grünflächen“ mit
der Zweckbestimmung „Friedhof“ planungsrechtlich abgesichert. Der
Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren mit der 95. Änderung angepasst.
Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über zwei
Zufahrten im südlichen Bereich über die Ahlhorner Straße. Hierüber wird auch
der nördliche Teil erschlossen. Eine Not-Zuwegung ist über den Weidenweg
möglich.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am
15.06.2023 den Bebauungsplan Nr. 138 „Großenkneten – Am Schoolpad“ als Entwurf
angenommen und die Veröffentlichung des Planentwurfs beschlossen. Die
Veröffentlichung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 08.03.2024 bis
einschließlich 08.04.2024. Des Weiteren wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung des Planentwurfs in
Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme bis zum 08.04.2024 gebeten.
Die im Verfahren von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit
Entscheidungsvorschlag einschließlich einer Begründung der Beschlussvorlage Nr.
BV/0652/2021-2026 beigefügt und werden in der Sitzung des Planungs- und
Umweltausschusses von Dipl.-Geograf Joachim Mrotzek, Büro PlanForum Nord GmbH,
Großenkneten, vorgetragen und erläutert.
Private Einwendungen zu dieser Bauleitplanung wurden
nicht vorgebracht.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplan
Nr. 138 „Großenkneten – Am Schoolpad“, als Satzung beschlossen. Die angefügte Begründung
inkl. Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplanes.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.
Beschlussempfehlung:
Aufgrund des § 10 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 138 „Großenkneten – Am
Schoolpad“ als Satzung beschlossen. Die angefügte Begründung inkl.
Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplanes.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.