Sach- und Rechtslage:
Auf dem Gelände des Metropolparks Hansalinie ist
derzeit eine Fläche im Flächennutzungsplan als Sondergebiet (SO)
„Fliegen/Gewerbe“ sowie eine Fläche als „Landwirtschaftliche Fläche“
ausgewiesen. Da die Sondernutzungserlaubnis „Fliegen“ aufgehoben wurde, ist
eine Sonderausweisung nicht mehr gegeben. Nunmehr sollen die in der Anlage
(Planzeichnung) gekennzeichneten Bereiche (Teilbereich 1 und 2) als gewerbliche
Baufläche (G) ausgewiesen werden.
Da auf dem Gelände rechtlich kein Flugverkehr mehr
stattfinden kann, soll der Bereich zukünftig gewerblich genutzt werden. Im
Parallelverfahren werden hierzu die Bebauungspläne Nr. 109/I A „Gewerbepark
Ahlhorn“ und der Bebauungsplan Nr. 109/II A „Flug-, Logistik- und Gewerbepark
Ahlhorn“, 1. Änderung, aufgestellt.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am
14.03.2024 die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und
Gewerbepark Ahlhorn“ als Entwurf angenommen und die Veröffentlichung des
Planentwurfs beschlossen. Die Veröffentlichung der Planunterlagen erfolgt in
der Zeit vom 25.03.2024 bis einschließlich 25.04.2024. Des Weiteren wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung
des Planentwurfs in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme gebeten.
Die im Verfahren von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit
Entscheidungsvorschlag einschließlich einer Begründung der Beschlussvorlage Nr.
BV/0663/2021-2026/1 nochmals beigefügt und wurden in der Sitzung des Planungs-
und Umweltausschusses von Dipl.-Geograf Peter Stelzer, Büro regionalplan &
uvp, planungsbüro peter stelzer GmbH, vorgetragen und erläutert.
Private Einwendungen sind zu dieser Bauleitplanung
nicht vorgebracht worden.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.06.2024 den
Feststellungsbeschluss zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich
„Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ gefasst. Für die Genehmigung der Änderung
des Flächennutzungsplanes ist nach Auffassung des Landkreises Oldenburg ein
Abwägungsbeschluss erforderlich. Dieser soll nunmehr nachgeholt werden.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Die
102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark
Ahlhorn“ wird festgestellt.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.
Beschlussempfehlung:
Die 102. Änderung des
Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ wird
festgestellt.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.