Betreff
Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" - Durchführungsfrist/Kosten- und Finanzierungsplan
Vorlage
BV/0699/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

Mit dem Satzungsbeschluss vom 18. Juni 2018 zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Wildeshauser Straße“ hat der Rat zugleich per Beschluss die Durchführungsdauer der Sanierung auf 10 Jahre festgelegt. Nach § 142 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) soll die festgelegte Frist 15 Jahre nicht übersteigen.

In den vergangenen 6 Jahren wurden bereits etliche Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ durchgeführt, die zu einer erheblichen Aufwertung des Ortes führten. Mit dem aktuellen Stand der Sanierung wird bereits jetzt deutlich, dass zur Erreichung der Sanierungsziele eine Verlängerung der Durchführungsdauer notwendig wird. Um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu erhalten, wird daher empfohlen, den Zeitraum gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB per Beschluss auf 15 Jahre zu verlängern.

Der Rat hat am 28. Juni 2021 zusammen mit der städtebaulichen Rahmenplanung auch die Kosten- und Finanzierungsübersicht, die Ausgaben in Höhe von 20.179.150,00 € vorsieht, beschlossen. In den vergangenen 6 Jahren wurden bereits etliche Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“ bzw. seit 2020 „Sozialer Zusammenhalt“ durchgeführt. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht wurde mittlerweile überarbeitet. Einige Maßnahmen sind nicht durchführbar und entfallen, andere wurden durch spezielle Förderprogramme finanziert. Durch Kostensteigerungen und Veränderungen des Maßnahmenumfanges sind Anpassungen erforderlich. Hier sind beispielsweise das Nachbarschafts- und Bildungszentrum sowie die Erweiterung des Kindergartens „Am Lemsen“ zu nennen. Einzelheiten können der der Beschlussvorlage Nr. BV/0699/2021-2026 beigefügten Kosten- und Finanzierungsübersicht entnommen werden. Ein Vergleich zur derzeitigen Planung ist gegeben. Die nicht durch Einnahmen gedeckten Ausgaben steigen um 4.945.050,00 € auf 24.484.200,00 €. Im Rahmen der Städtebauförderung soll eine 2/3-Förderung durch Bund und Land beantragt werden. Bis zum 30.06.2024 sind für die Gesamtmaßnahme etwa 7,5 Mio. Euro verausgabt worden, so dass bei einer restlichen Programmlaufzeit von 9 Jahren ein jährlicher Betrag von 1,8 Mio. Euro verbliebe. Davon müsste die Gemeinde 600.000,00 € tragen.

Der Bürgermeister hält die Verlängerung des Durchführungszeitraumes sowie die Anpassung der Maßnahmen für sinnvoll und schlägt folgenden Beschluss vor:

Die Durchführungsfrist der städtebaulichen Erneuerung für das Sanierungsgebiet „Ahlhorn – Wildeshauser Straße“ wird auf 15 Jahre verlängert.

Die angepasste Kosten- und Finanzierungsübersicht wird beschlossen. Die kommunalen Eigenmittel sollen in den kommenden Haushaltsjahren zur Verfügung gestellt werden.


Beschlussempfehlung:

Die Durchführungsfrist der städtebaulichen Erneuerung für das Sanierungsgebiet „Ahlhorn – Wildeshauser Straße“ wird auf 15 Jahre verlängert.

Die angepasste Kosten- und Finanzierungsübersicht wird beschlossen. Die kommunalen Eigenmittel sollen in den kommenden Haushaltsjahren zur Verfügung gestellt werden.