Sach- und Rechtslage:
Um eine langfristige Wohnbauentwicklung im Ortsteil
Ahlhorn sicherstellen zu können, soll für eine bisher landwirtschaftlich
genutzte Fläche südlich der Straße „Westerholtkamp“, östlich der „Oldenburger
Straße“ (L870) sowie westlich der Straße „Am Lemsen“ der Bebauungsplan Nr. 122
„Ahlhorn – Westerholtkamp“ aufgestellt werden.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan bereits als
„Wohnbaufläche“ dargestellt. Eine Änderung ist daher nicht notwendig.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am
06.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn - Westerholtkamp“ als erneuten
Entwurf angenommen und die Veröffentlichung des Planentwurfs beschlossen. Die
Veröffentlichung der Planunterlagen erfolgt in der Zeit vom 11.07.2024 bis
einschließlich 25.07.2024. Des Weiteren wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung des Planentwurfs in
Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme bis zum 25.07.2024 gebeten.
Die im Verfahren von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit
Entscheidungsvorschlag einschließlich einer Begründung der Beschlussvorlage Nr.
BV/0745/2021-2026 beigefügt und werden in der Sitzung des Planungs- und
Umweltausschusses von M. Sc. Raphael Bachmann, Büro planungsgruppe puche,
Northeim, vorgetragen und erläutert.
Private Einwendungen zu dieser Bauleitplanung wurden
im Rahmen der erneuten Auslegung nicht vorgebracht.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplan
Nr. 122 „Ahlhorn - Westerholtkamp“, als Satzung beschlossen. Die angefügte
Begründung inkl. Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplanes.
Die
im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und
Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge
berücksichtigt und zu Eigen gemacht.
Beschlussempfehlung:
Aufgrund des § 10 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn –
Westerholtkamp“, als Satzung beschlossen. Die angefügte Begründung inkl.
Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplanes.
Die im
Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und
Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge
berücksichtigt und zu Eigen gemacht.