Sach- und Rechtslage:
Durch verschiedene Faktoren ist in den letzten Jahren
eine allgemein steigende Bautätigkeit in den einzelnen Ortsteilen zu
beobachten. Insbesondere der weiterhin hohe Bedarf an Mietwohnungen führt dazu,
dass in den gewachsenen Ortslagen vermehrt größere Gebäudekomplexe entstehen,
die zu einer ortsunüblichen und teilweise unverträglichen Nachverdichtung
führen. Das Ortsbild wird hierdurch ungewollt erheblich verändert.
Die in den Ortskernen rechtsverbindlichen
Bebauungspläne sind überwiegend in den 60er, 70er und 80er Jahren aufgestellt
worden. In der Zwischenzeit hat sowohl ein baurechtlicher wie auch ein
wohnwirtschaftlicher Wandel stattgefunden, der in dieser Form nicht
vorhersehbar war.
In seiner Sitzung vom 26.09.2022 hat der Rat der
Gemeinde Großenkneten das Verdichtungskonzept für den Bebauungsplan Nr. 134
„Ahlhorn – Wildeshauser Straße Nord“ angenommen und damit die Grundlage für den
Vorentwurf geschaffen.
Das Plangebiet wird in ein Allgemeines Wohngebiet
(WA), Reines Wohngebiet (WR) und ein Mischgebiet (MI) unterteilt.
Im MI wird eine Grundflächenzahl von 0,6 sowie zwei
Vollgeschosse bei einer offenen Bauweise vorgeschrieben. Im MI 1 sind höchstens
sechs, im MI 2 höchstens vier Wohneinheiten zulässig.
Nördlich angrenzend an die „Wildeshauser Straße“
(Hausnummer 32 bis 36), westlich und östlich der „Schulstraße“ sowie zwischen
„Sandkamp“ und „Wildeshauser Straße“ wird MI 1 und MI 2 festgesetzt.
Im WA 1 und WA 2 wird eine Grundflächenzahl von 0,4
bei zwei Vollgeschossen und offener Bauweise festgesetzt. Die Wohneinheiten
betragen im WA 1 sechs und im WA 2 vier. Im WA 3 werden zwei Wohneinheiten bei
einer Grundflächenzahl von 0,3, zwei Vollgeschossen und einer Bebauung mit
Einfamilien- und Doppelhäusern festgelegt.
Das WA 1 Gebiet befindet sich teilweise in der Zone I
des Nachverdichtungskonzeptes. WA 2 und WA 3 werden in den Zonen II und III des
Nachverdichtungskonzeptes aufgeteilt.
Die Gebiete WR 1 bis WR 6 unterscheiden sich lediglich
in der Anzahl der zulässigen Wohnungen und im WR 1 ist eine abweichende
Bauweise für Einzel- und Doppelhäuser geregelt. Die Grundflächenzahl beträgt
0,3 bei zwei Vollgeschossen, offener Bauweise und Einzelhäuser. Im WR 1 sind
zwei Wohneinheiten, im WR 2 vier Wohneinheiten, im WR 3 acht Wohneinheiten, im
WR 4 zehn Wohneinheiten, im WR 5 zwölf Wohneinheiten und im WR 6 vierzehn
Wohneinheiten zulässig. Diese orientieren sich hauptsächlich an dem vorhandenen
Bestand.
Die WR Gebiete befinden sich in der Zone III und Zone
IV des Nachverdichtungskonzeptes.
Der Bebauungsplan Nr. 134 „Ahlhorn – Wildeshauser
Straße Nord“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0746/2021-2026 als Vorentwurf
beigefügt und wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses durch
Frau M. Sc. Stephanie Geelhaar, Planungsbüro Diekmann Mosebach und Partner,
Rastede, vorgestellt.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 134 „Ahlhorn –
Wildeshauser Straße Nord“ wird angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt
werden.
Beschlussempfehlung:
Der Vorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 134 „Ahlhorn – Wildeshauser Straße Nord“ wird angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.