Sach- und Rechtslage:
Die Sondererlaubnis zum Flugbetrieb auf dem Gelände
des Metropolparks Hansalinie wurde aufgegeben. Eine fliegerische Nutzung auf
dem Gelände ist nicht mehr möglich. Aus diesem Grund soll die Fläche künftig
gewerblich genutzt werden und in die bestehenden Strukturen des Metropolpark
integriert werden. Die Art der Nutzung soll überwiegend als Industriegebiet
(GI) festgesetzt werden. Im nordwestlichen Bereich soll ein Gewerbegebiet (GE)
festgesetzt werden. Eine größtmögliche Bebaubarkeit soll geschaffen werden.
Im Parallelverfahren wird die notwendige 102. Änderung
des Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ zur
Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzung durchgeführt.
Aufgrund der nicht mehr vorhandenen fliegerischen
Nutzung entfallen die Hindernisbegrenzungsflächen. Ebenfalls sieht der
Bebauungsplan keine Anbindung an die „Visbeker Straße“ (L880) vor. Die
Erschließung erfolgt über die innere Erschließung des Metropolparks, welche in
die „Vechtaer Straße“ (L870) einmündet.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am
06.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 109/II A „Flug-, Logistik- und Gewerbepark
Ahlhorn“, 1. Änderung als erneuten Entwurf angenommen und die Veröffentlichung
des Planentwurfs beschlossen. Die Veröffentlichung der Planunterlagen erfolgt
in der Zeit vom 12.07.2024 bis einschließlich 29.07.2024. Des Weiteren wurden
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die
Veröffentlichung des Planentwurfs in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme bis
zum 29.07.2024 gebeten.
Die im Verfahren von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit
Entscheidungsvorschlag einschließlich einer Begründung der Beschlussvorlage Nr.
BV/0748/2021-2026 beigefügt und werden in der Sitzung des Planungs- und
Umweltausschusses von M. Sc. Jan Bunje, Planungsbüro regionalplan & uvp,
Freren, vorgetragen und erläutert.
Private Einwendungen zu dieser Bauleitplanung wurden
nicht vorgebracht.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplan
Nr. 109/II A „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“, 1. Änderung als
Satzung beschlossen. Die angefügte Begründung inkl. Umweltbericht ist Bestandteil
des Bebauungsplanes.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange
vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten
Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.
Beschlussempfehlung:
Aufgrund des § 10 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 109/II A „Flug-, Logistik- und
Gewerbepark Ahlhorn“, 1. Änderung als Satzung beschlossen. Die angefügte
Begründung inkl. Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplanes.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.