Sach- und Rechtslage:
Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes mit der Haushaltssatzung, dem Vorbericht und den Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0765/2021-2026 beigefügt.
In dem Haushaltsplanentwurf sind die durch den Nachtragsentwurf geänderten Ansätze für das Haushaltsjahr 2024 berücksichtigt.
Der Verwaltungsentwurf weist im Ergebnishaushalt einen Überschuss von 227.100 € aus.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B müssen nach der Grundsteuerreform neu festgelegt werden. Um möglichst verlässliche Zahlen bei den Grundsteuermessbeträgen des Finanzamtes zu haben, erfolgt die Beratung hierzu in der nächsten Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses. Der Verwaltungsentwurf sieht das gleiche Grundsteueraufkommen wie in diesem Jahr vor. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer ist unverändert mit 380 % berücksichtigt.
Der Finanzhaushalt weist insgesamt Auszahlungen in Höhe von 42.811.800 € aus (Haushaltsvolumen). Dem gegenüber stehen erwartete Einzahlungen in Höhe von 37.176.800 €, so dass ein Finanzierungsfehlbedarf von 5.635.000 € verbleibt. Eine Kreditermächtigung ist nicht eingeplant, da noch ausreichend liquide Mittel vorhanden sind.
Des Weiteren wird auf den detaillierten Vorbericht zum Entwurf verwiesen.
Die Grundzüge des Verwaltungsentwurfes werden in der Sitzung vorgestellt.
Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:
Die vorgestellten Grundzüge des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen.
Beschlussempfehlung:
Die vorgestellten Grundzüge des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen.