Sach- und Rechtslage:
Mit der 98. Flächennutzungsplanänderung hat die
Gemeinde am Grenzweg Flächen für die Windenergie ausgewiesen. Angrenzend auf
dem Gebiet der Gemeinde Wardenburg betreibt die WP Westerburg,
Charlottendorf-Ost I, II und III GmbH & Co. KG, Großefehn, bereits einen
Windpark. Auf Großenkneter Seite sollen fünf Windenergieanlagen Typ Enercon
E-138, 4,2 MW, NH 131 m errichtet werden. Mit den Grundstückseigentümern wurden
entsprechende Verträge abgeschlossen. Eine eigene Gesellschaft, die „Windpark
Am Hegeler Wald GmbH & Co. KG“, vertreten durch die „ATC Verwaltungs GmbH“,
wurde gegründet. Der Geschäftsführer Carsten de Wall wird in der Sitzung des
Finanz- und Wirtschaftsausschusses das Unternehmen und das Projekt vorstellen.
Der Windparkbetreiber hat der Gemeinde eine Beteiligungsmöglichkeit in Form
einer Kommanditeinlage angeboten. Weitere Kommanditisten werden die
Grundstückseigentümer (etwa 8 bis 9 Personen), die finanzierende
Raiffeisen-Volksbank aus Großefehn und die WP Westerburg, Charlottendorf-Ost I,
II und III GmbH & Co. KG. Szenarien (je nach Windaufkommen), wie sich der
Windpark in den nächsten 20 Jahren (garantierte Einspeisevergütung) entwickeln
könnte, werden in der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses
vorgestellt.
Die Ausschüttungen sind in den ersten Jahren im
Vergleich zu einer Festzinsanlage bei der Bank gut und steigern sich in den
weiteren Jahren sehr. Nach 20 Jahren werden Ausschüttungen von über 250 %
erwartet. Bei dem Projekt ist hervorzuheben, dass die Verwaltungskosten sehr
gering sind. Haushaltsmittel für die Schaffung von regenerativen Energien
stehen in Höhe von 500.000 € zur Verfügung. Hierfür ist keine Kreditaufnahme
erforderlich. Nach § 136 NKomVG darf sich eine Kommune im Rahmen der
Energieversorgung wirtschaftlich betätigen. Die weiteren Anforderungen nach §
137 NKomVG zur Beteiligung an einem Unternehmen müssten im Detail geprüft
werden.
Die SPD-Fraktion hat sich mit Schreiben vom 08.03.2023
für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde an Windkraftanlagen
ausgesprochen. Das Schreiben ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0787/2021-2026
beigefügt.
Es könnte sinnvoll sein, für die Beteiligung eine
gemeindeeigene GmbH zu gründen. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund
hat auch auf diese Möglichkeit hingewiesen. Die Vor- und Nachteile sollten
beleuchtet werden.
Aufgrund der derzeitigen finanziellen Möglichkeiten
und um die Energiewende voran zu bringen, kann sich auch der Bürgermeister eine
finanzielle Beteiligung in Höhe von 500.000 € am Windpark „Am Hegeler Wald“
vorstellen.
Er schlägt folgenden Beschluss vor:
Der Bericht der „Windpark Am Hegeler Wald GmbH &
Co. KG“, vertreten durch die „ATC Verwaltungs GmbH“, über die Windparkplanungen
wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird gebeten, eine finanzielle Beteiligung als Kommanditeinlage in Höhe von 500.000 € auch unter Gründung einer gemeindeeigenen GmbH zu prüfen.
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung wird gebeten, eine finanzielle Beteiligung als
Kommanditeinlage in Höhe von 500.000 € auch unter Gründung einer
gemeindeeigenen GmbH zu prüfen.