Betreff
Windpark "Am Hegeler Wald" - Gemeindliche Beteiligung
Vorlage
BV/0787/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

Mit der 98. Flächennutzungsplanänderung hat die Gemeinde am Grenzweg Flächen für die Windenergie ausgewiesen. Angrenzend auf dem Gebiet der Gemeinde Wardenburg betreibt die WP Westerburg, Charlottendorf-Ost I, II und III GmbH & Co. KG, Großefehn, bereits einen Windpark. Auf Großenkneter Seite sollen fünf Windenergieanlagen Typ Enercon E-138, 4,2 MW, NH 131 m errichtet werden. Mit den Grundstückseigentümern wurden entsprechende Verträge abgeschlossen. Eine eigene Gesellschaft, die „Windpark Am Hegeler Wald GmbH & Co. KG“, vertreten durch die „ATC Verwaltungs GmbH“, wurde gegründet. Der Geschäftsführer Carsten de Wall wird in der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses das Unternehmen und das Projekt vorstellen. Der Windparkbetreiber hat der Gemeinde eine Beteiligungsmöglichkeit in Form einer Kommanditeinlage angeboten. Weitere Kommanditisten werden die Grundstückseigentümer (etwa 8 bis 9 Personen), die finanzierende Raiffeisen-Volksbank aus Großefehn und die WP Westerburg, Charlottendorf-Ost I, II und III GmbH & Co. KG. Szenarien (je nach Windaufkommen), wie sich der Windpark in den nächsten 20 Jahren (garantierte Einspeisevergütung) entwickeln könnte, werden in der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses vorgestellt.

Die Ausschüttungen sind in den ersten Jahren im Vergleich zu einer Festzinsanlage bei der Bank gut und steigern sich in den weiteren Jahren sehr. Nach 20 Jahren werden Ausschüttungen von über 250 % erwartet. Bei dem Projekt ist hervorzuheben, dass die Verwaltungskosten sehr gering sind. Haushaltsmittel für die Schaffung von regenerativen Energien stehen in Höhe von 500.000 € zur Verfügung. Hierfür ist keine Kreditaufnahme erforderlich. Nach § 136 NKomVG darf sich eine Kommune im Rahmen der Energieversorgung wirtschaftlich betätigen. Die weiteren Anforderungen nach § 137 NKomVG zur Beteiligung an einem Unternehmen müssten im Detail geprüft werden.

Die SPD-Fraktion hat sich mit Schreiben vom 08.03.2023 für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde an Windkraftanlagen ausgesprochen. Das Schreiben ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0787/2021-2026 beigefügt.

Es könnte sinnvoll sein, für die Beteiligung eine gemeindeeigene GmbH zu gründen. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat auch auf diese Möglichkeit hingewiesen. Die Vor- und Nachteile sollten beleuchtet werden.

Aufgrund der derzeitigen finanziellen Möglichkeiten und um die Energiewende voran zu bringen, kann sich auch der Bürgermeister eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 500.000 € am Windpark „Am Hegeler Wald“ vorstellen.

Er schlägt folgenden Beschluss vor:

Der Bericht der „Windpark Am Hegeler Wald GmbH & Co. KG“, vertreten durch die „ATC Verwaltungs GmbH“, über die Windparkplanungen wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird gebeten, eine finanzielle Beteiligung als Kommanditeinlage in Höhe von 500.000 € auch unter Gründung einer gemeindeeigenen GmbH zu prüfen.


Beschlussempfehlung:

Der Bericht der „Windpark Am Hegeler Wald GmbH & Co. KG“, vertreten durch die „ATC Verwaltungs GmbH“, über die Windparkplanungen wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird gebeten, eine finanzielle Beteiligung als Kommanditeinlage in Höhe von 500.000 € auch unter Gründung einer gemeindeeigenen GmbH zu prüfen.