Sach- und Rechtslage:
Am 04.12.2023 hat der Rat der Gemeinde Großenkneten beschlossen, dass die Gemeinde auf Antrag und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Investitionen zur Errichtung, Erweiterung, Instandsetzung oder zum Erwerb von Dorfgemeinschaftseinrichtungen mit bis zu 25 % der nachgewiesenen Kosten fördern kann. Voraussetzung ist, dass die Gesamtfinanzierung der Investition und der laufende Betrieb durch den Vorhabenträger sichergestellt sind. Übersteigt der beantragte Zuschuss eine Summe von 10.000,00 €, ist der Antrag den politischen Gremien zur Beratung vorzulegen.
Die Dorfgemeinschaft Halenhorst hat mit Schreiben vom 02.10.2024 einen Zuschuss zur Erweiterung des bestehenden Dorfgemeinschaftshauses beantragt. Insbesondere sind die Sanierung und Erweiterung der Sanitäranlagen, die Schaffung von Abstellräumen sowie eine Vergrößerung der vorhandenen Küche vorgesehen. Die konkreten Maßnahmen sind im Antrag beschrieben und belaufen sich auf eine Kostensumme von insgesamt 260.000,00 €, somit ergibt sich bei einer Förderhöhe von 25 % eine beantragte Förderung von 65.000 €.
Das Schreiben der Dorfgemeinschaft Halenhorst ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0788/2021-2026 beigefügt.
Dorfgemeinschaftseinrichtungen, wie das Dorfgemeinschaftshaus in Halenhorst, sind wichtige Begegnungsorte, die für kulturelle Veranstaltungen, Vereinstreffen und weitere gemeinschaftliche Aktivitäten zur Verfügung stehen. Diese Einrichtungen fördern das soziale Miteinander und stärken die Nachbarschaften und die Identifikation mit dem Ort. Sie bieten den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Großenkneten wertvolle Möglichkeiten, sich auszutauschen und am Gemeindeleben teilzunehmen.
Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel können auf schriftlichen Antrag Zuschüsse für solche Einrichtungen und Projekte gewährt werden. Diese sollen jedoch vorrangig der örtlichen Gemeinschaft und den Vereinen zur Verfügung stehen. Für die Gewährung des Zuschusses sollte daher eine Zweckbindung in diesem Sinne von mindestens 10 Jahren festgesetzt werden. Des Weiteren muss vor Auszahlung der Förderung nachgewiesen werden, dass die Gesamtfinanzierung seitens des Antragstellers sichergestellt ist.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Dorfgemeinschaft Halenhorst wird für die Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses auf dem Dorfplatz Halenhorst ein Zuschuss in Höhe von 25 % der nachgewiesenen Baukosten gewährt, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Die Förderhöhe beläuft sich auf maximal 65.000,00 €.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 einzuplanen.
Beschlussempfehlung:
Der Dorfgemeinschaft Halenhorst wird für die Erweiterung des
Dorfgemeinschaftshauses auf dem Dorfplatz Halenhorst ein Zuschuss in Höhe von
25 % der nachgewiesenen Baukosten gewährt, wenn die Gesamtfinanzierung
gesichert ist. Die Förderhöhe beläuft sich auf maximal 65.000,00 €.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 einzuplanen.