Sach- und Rechtslage:

In den 1960er Jahren gab es einen erhöhten Bedarf an Ferien-/Wochenendhäusern, die der zeitweisen Erholung dienen sollten. Um diesen Bedarf zu decken, wurde am 16. Mai 1963 der Bebauungsplan Nr. 5 „Hagel“ aufgestellt. Über die Jahrzehnte wurden von den ursprünglichen 32 Parzellen lediglich 14 bebaut.

Im aktuellen Flächennutzungsplan wird der Bereich als Sonderbaufläche „Wochenendhausgebiet“ dargestellt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 7,8 Hektar.

Mit der Bekanntmachung vom 17.12.2021 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 97. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll der Geltungsbereich im Osten wieder seiner ursprünglichen Nutzung zugeführt werden. Um Siedlungssplittung und damit eine Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden, soll der unbebaute Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden.

Im Parallelverfahren erfolgt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Hagel“.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 die 97. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Hagel“ als Entwurf angenommen und die Veröffentlichung des Planentwurfs beschlossen. Die Veröffentlichung der Planunterlagen erfolgt in der Zeit vom 14.10.2024 bis einschließlich 14.11.2024. Des Weiteren wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung des Planentwurfs in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme bis zum 14.11.2024 gebeten.

Die im Verfahren von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise mit Entscheidungsvorschlag einschließlich einer Begründung, werden zeitnah nachgereicht und in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses von M. Sc. Jan Bunje, Planungsbüro regionalplan & uvp, Freren, vorgetragen und erläutert.

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die 97. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Hagel“, wird festgestellt.

Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.


Beschlussempfehlung:

Die 97. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich „Hagel“, wird festgestellt.

Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.