Sach- und Rechtslage:
In den 1960er Jahren gab es einen erhöhten Bedarf an
Ferien-/Wochenendhäusern, die der zeitweisen Erholung dienen sollten. Um diesen
Bedarf zu decken, wurde am 16. Mai 1963 der Bebauungsplan Nr. 5 „Hagel“
aufgestellt. Über die Jahrzehnte wurden von den ursprünglichen 32 Parzellen
lediglich 14 bebaut.
Im aktuellen Flächennutzungsplan wird der Bereich als
Sonderbaufläche „Wochenendhausgebiet“ dargestellt. Der Geltungsbereich umfasst
eine Fläche von 7,8 Hektar.
Mit der Bekanntmachung vom 17.12.2021 wurde der
Aufstellungsbeschluss für die 97. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2
Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll der
Geltungsbereich im Osten wieder seiner ursprünglichen Nutzung zugeführt werden.
Um Siedlungssplittung und damit eine Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden,
soll der unbebaute Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft dargestellt
werden.
Im Parallelverfahren erfolgt die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 5 „Hagel“.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am
19.09.2024 die 97. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Hagel“ als
Entwurf angenommen und die Veröffentlichung des Planentwurfs beschlossen. Die
Veröffentlichung der Planunterlagen erfolgt in der Zeit vom 14.10.2024 bis
einschließlich 14.11.2024. Des Weiteren wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung des Planentwurfs in
Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme bis zum 14.11.2024 gebeten.
Die im Verfahren von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise mit
Entscheidungsvorschlag einschließlich einer Begründung, werden zeitnah
nachgereicht und in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses von M. Sc.
Jan Bunje, Planungsbüro regionalplan & uvp, Freren, vorgetragen und
erläutert.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Die 97. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich
„Hagel“, wird festgestellt.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.
Beschlussempfehlung:
Die 97. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich „Hagel“, wird
festgestellt.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.