Sach- und Rechtslage:
Die Windkonzept-Entwicklung u. Verw. GmbH & Co.KG,
Wiefelstede beabsichtigt auf einer ca. 255,9 ha großen Fläche südlich der
„Garreler Straße“ und westlich der Bundesautobahn A29 bis zu 14
Windenergieanlagen (WEA) zu errichten. Bei den WEA handelt es sich um Anlagen
des Typ Enercon E 175 mit einem Rotorradius von 87,5 m und einer Höhe der
Blattspitze von 220 m.
Gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB sind WEA nach Maßgabe des
§ 249 BauGB im Außenbereich privilegiert. Mit der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Bereich „Sonderbauflächen Windenergie“ wurde eine Ausschlusswirkung gem. § 245e
Abs. 1 BauGB für die Errichtung von WEA gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB erzielt.
Der § 245e Abs. 1 BauGB lässt eine Überschreitung der bislang ausgewiesenen Flächen
von nicht mehr als 25 % zu. Die derzeit in der 98. Flächennutzungsplanänderung
ausgewiesenen Fläche für Windenergie beträgt 402,6 ha. Die beantragte Fläche
von 255,9 ha überschreitet somit die 25 % bei weitem und würde bei Rechtskraft
die Ausschlusswirkung aufheben.
Mit der Aufstellung der 104. Änderung des
Flächennutzungsplanes, Bereich „Sondergebiet Energiepark Steinloge“
beabsichtigt man bereits, die mögliche Überschreitung von 25 % auszunutzen.
Die vom Windkonzept-Entwicklung u. Verw. GmbH &
Co.KG beantragte Fläche wird zudem nicht im derzeit in Aufstellung befindlichen
Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Oldenburg dargestellt,
da der Landkreis den Bereich nicht als geeignete Potenzialfläche für
Windenergie anerkennt.
Die Fläche befindet sich überwiegend im
Landschaftsschutzgebiet LSG OL 00035 Ahlhorner Fischteiche, Sager Heide und
grenzt mit einem Puffer von ca. 250 m an das Naturschutzgebiet NSG WE 00216
Ahlhorner Fischteiche. Das Gebiet dient hauptsächlich, wie im Entwurf des RROP
dargestellt, als Vorbehaltsgebiet landschaftsbezogene Erholung. Es führt durch
das Gebiet ein Fahrrad- als auch Wanderweg.
Sollten
in dem Gebiet 14 WEA errichtet werden, kommt das Gebiet dem Vorrang der
Erholung nicht mehr nach, da durch die Schallbelastung der WEA der
Erholungsfaktor stark beeinträchtigt wird.
Auch
aus Artenschutzgründen sieht der Landkreis im Zuge der Raumordnung in diesem
Bereich kein Vorranggebiet vor.
Der
Antrag der Windkonzept-Entwicklung u. Verw. GmbH & Co.KG, Wiefelstede, ist
der Beschlussvorlage Nr. BV/0795//2021-2026 beigefügt.
Der
Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Antrag der Windkonzept-Entwicklung u. Verw. GmbH & Co.KG, Wiefelstede, vom 25.09.2024 auf Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens für einen Windpark im Ortsteil Bissel wird abgelehnt.
Beschlussempfehlung:
Der Antrag der Windkonzept-Entwicklung u. Verw. GmbH & Co.KG, Wiefelstede, vom 25.09.2024 auf Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens für einen Windpark im Ortsteil Bissel wird abgelehnt.