Sach- und Rechtslage:
Die derzeit im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesene Fläche in Huntlosen, Bereich „Heidkämpe“, soll der Nachverdichtung von Wohnbebauung im südwestlichen Teil und der Gewerbeentwicklung im nordöstlichen Teil dienen.
Mit dieser Änderung des Flächennutzungsplanes soll ein Lückenschluss zwischen dem angrenzenden Gewerbegebiet „Heidkämpe“ und dem Wohngebiet „Fladderskamp“ erfolgen.
Die Fläche soll nach Änderung des Flächennutzungsplanes als „Gewerbliche Baufläche“
und als „Wohnbaufläche“ dargestellt werden.
Der Vorentwurf der 100. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Huntlosen – Heidkämpe“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0854/2021-2026 beigefügt und wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom Büro für Stadtplanung, Oldenburg, vorgestellt.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vorentwurf zur 100. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Huntlosen - Heidkämpe“ wird angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Der Vorentwurf zur 100. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich
„Huntlosen - Heidkämpe“ wird angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.