Sach- und Rechtslage:
Die Fraktionen CDU, SPD und die FDP haben mit
Schreiben vom 05.10.2020 beantragt:
„Zur
städtebaulich verträglichen Nachverdichtung des Wohnungsbaus in den Ortsteilen
Ahlhorn, Großenkneten und Huntlosen wird auf der Grundlage eines zu
erarbeitenden Konzepts eine Bauleitplanung aufgestellt.“
Auf Grund des Antrages hat der Verwaltungsausschuss in
seiner Sitzung am 03.12.2020 nach der Beratung im Planungs- und Umweltausschuss
am 26.11.2020 beschlossen, die Bebauungspläne Nr. 134 „Ahlhorn - Wildeshauser
Straße Nord“, Nr. 135 „Ahlhorn – Wildeshauser Straße“, Nr. 136 „Großenkneten –
Ortskern“ und Nr. 137 „Huntlosen-West“, aufzustellen.
Auf die Beschlussvorlage Nr. BV/1018/2016-2021 wird
verwiesen.
Die in den Ortskernen
rechtsverbindlichen Bebauungspläne sind überwiegend in den 60er, 70er und 80er
Jahren aufgestellt worden. In der Zwischenzeit hat sowohl ein baurechtlicher
wie auch ein wohnwirtschaftlicher Wandel stattgefunden, der in dieser Form
nicht vorhersehbar war.
Die verbindliche
Bauleitplanung soll auf Grundlage eines Planungskonzeptes aufgestellt werden.
Das beauftragte Planungsbüro Diekmann • Mosebach & Partner hat den Entwurf
eines Nachverdichtungskonzeptes erarbeitet. Zur Vorbereitung der Beratung über
das Konzept in den Gremien wurde ein Arbeitskreis eingerichtet, der sich mit
dem Entwurf befasst. Auf Grund des Austausches in dem Arbeitskreis und nach
einer Ortsbegehung hat das Planungsbüro das Nachverdichtungskonzept angepasst.
Der Entwurf des
Planungskonzeptes ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0196/2021-2026 beigefügt.
Das Konzept sieht vor, die
Bebauung in unterschiedliche Zonen einzuteilen.
In der Zone I liegen die
Gebäude an Ortsdurchfahrten oder Haupterschließungsstraßen. Derzeit herrscht
dort eine Mischung aus Wohngebäuden und Gewerbebetrieben. Die vorhandene
Bebauung ist ein- bis zweigeschossig. Als Höchstmaß für die Geschossigkeit werden zwei
Vollgeschosse zugelassen. Die Anzahl der
Wohneinheiten je Gebäude wird auf sechs Wohneinheiten beschränkt. Aus Gründen
des Nachbarschutzes wird zur rückwärtigen Grundstücksgrenze ein erweiterter
Grenzabstand berücksichtigt.
In Zone III befindet sich
eine kleinteilige Ein- und Zweifamilienhausbebauung. In diesem Gebiet sind
nahezu ausschließlich Wohnnutzungen vorhanden. Die Erschließung erfolgt über
schmale Anwohnerstraßen. Es soll lediglich eine Bebauung mit Einzel- und
Doppelhäusern erfolgen. Als Höchstmaß für die Geschossigkeit werden zwei
Vollgeschosse zugelassen. Die Anzahl an Wohneinheiten je Gebäude wird auf zwei
begrenzt.
In der Zone IV erfolgt eine Bestandsausweisung.
Der Bürgermeister empfiehlt folgenden Beschluss zu
fassen:
Das Planungskonzept (Nachverdichtungskonzept) als
Grundlage für die Bebauungspläne Nr. 134 „Ahlhorn - Wildeshauser Straße Nord“,
Nr. 135 „Ahlhorn – Wildeshauser Straße“, Nr. 136 „Großenkneten – Ortskern“ und
Nr. 137 „Huntlosen-West“, wird angenommen.
Auf Grundlage des Konzeptes sind die
Bebauungsplanentwürfe zu erarbeiten.
Beschlussempfehlung:
Das
Planungskonzept (Nachverdichtungskonzept) als Grundlage für die Bebauungspläne
Nr. 134 „Ahlhorn - Wildeshauser Straße Nord“, Nr. 135 „Ahlhorn – Wildeshauser
Straße“, Nr. 136 „Großenkneten – Ortskern“ und Nr. 137 „Huntlosen-West“, wird
angenommen.
Auf Grundlage des Konzeptes sind die Bebauungsplanentwürfe zu erarbeiten.