Sach- und Rechtslage:
Um eine langfristige Wohnbauentwicklung im Ortsteil
Ahlhorn sicherstellen zu können, soll für eine bisher landwirtschaftlich
genutzte Fläche südlich der Straße „Westerholtkamp“, östlich der „Oldenburger
Straße“ (L870) sowie westlich der Straße „Am Lemsen“ der Bebauungsplan Nr. 122
„Ahlhorn – Westerholtkamp“ aufgestellt werden.
Die Fläche wird im Flächennutzungsplan bereits als
„Wohnbaufläche“ dargestellt, eine Änderung im Parallelverfahren erfolgt deshalb
nicht.
Nach Annahme des Vorentwurfs wurden verschiedene
Anmerkungen verwaltungsseitig mit dem Planungsbüro geprüft. Eine Verringerung
der Wohneinheiten im östlichen Bereich ist nicht erfolgt. Es ist angedacht, im
Rahmen der Grundstücksvergabe für diesen Bereich einen Investorenwettbewerb
durchzuführen, mit dem die tatsächliche Bebauung gesteuert werden kann. Da im
Hinblick darauf auch eine Beschränkung auf Einzel- und Doppelhäuser nicht mehr
notwendig erscheint, ist nunmehr eine offene Bebauung zulässig. Diese
entspricht auch dem ursprünglich im Planungswettbewerb angenommenen Plan. Auch
die Zulässigkeit von der Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe bei dem Bau
einer Tiefgarage wurde geprüft. Die Notwendigkeit wird weiterhin gesehen und
die Option soll fortbestehen. Ob dies tatsächlich angenommen wird, würde
ebenfalls der Investorenwettbewerb aufzeigen.
Der Zentrale Omnibusbahnhof im nördlichen Plangebiet
wurde als Platzhalter entfernt. Stattdessen wird die Begrünung, die das Gebiet
umrahmt dort weitergeführt und es kann ein Fuß- und Radweg zur Straße
„Westerholtkamp“ entstehen. Dieser dient ebenfalls als Notzuwegung für
Rettungsfahrzeuge aus dem Norden des Gebietes. Im Hinblick auf die Grundstücke
im Osten des Planbereiches wurde eine östliche Zuwegung für die Aufwertung der
Grundstücke geprüft und neu festgesetzt. Eine Erschließung erfolgt daher nun
über die Planstraße D im Osten und im angrenzenden westlichen Bereich wurde ein
Fuß- und Radweg entlang des Boulevards festgesetzt. Im Zuge dessen wurden die
anliegenden Planstraßen optimiert und es konnte noch Wohnbaufläche gewonnen
werden.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange und der Öffentlichkeit in der Zeit vom 22.06.2023 bis einschließlich
24.07.2023 wurden einige Stellungnahmen eingebracht. Die von den Behörden und
der Öffentlichkeit vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit einem
Entscheidungsvorschlag der Beschlussvorlage Nr. BV/0480/2021-2026 beigefügt.
In der Planzeichnung sind die Flächen nach der
gültigen Rechtslage eingezeichnet. Auch wenn nicht dargestellt, wird der
südliche Fuß- und Radweg begrünt. Zudem ist in einem allgemeinen Wohngebiet
eine Kindertagesstätte zulässig, auch wenn sie im südlichen Plangebiet nicht
kenntlich gemacht wurde. Die Fläche des Boulevards (Fläche für Sport- und
Spielanlagen), angrenzend an das Sondergebiet, welche in rot dargestellt ist,
ist weiterhin die Verlängerung von eben diesem. Die angesprochenen Punkte
werden auch in dem der Beschlussvorlage Nr. BV/0480/2021-2026 beigefügten
städtebaulichen Konzept deutlich.
Die
Planungsgruppe Puche, Northeim, wird die Planung in der Sitzung des Planungs-
und Umweltausschusses vorstellen.
Der
Bürgermeister empfiehlt, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn – Westerholtkamp“
wird als Entwurf angenommen.
Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4
Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Der
Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn – Westerholtkamp“ wird als Entwurf angenommen.
Sowohl die
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch
die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.