Sach- und Rechtslage:
Um eine langfristige Wohnbauentwicklung im Ortsteil
Ahlhorn sicherstellen zu können, soll für eine bisher landwirtschaftlich
genutzte Fläche südlich der Straße „Westerholtkamp“, östlich der „Oldenburger
Straße“ (L870) sowie westlich der Straße „Am Lemsen“ der Bebauungsplan Nr. 122
„Ahlhorn – Westerholtkamp“ aufgestellt werden.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan bereits als
„Wohnbaufläche“ dargestellt. Eine Änderung ist daher nicht notwendig.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am
14.09.2023 den Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn – Westerholtkamp“ als Entwurf
angenommen und die Veröffentlichung des Planentwurfs beschlossen. Die
Veröffentlichung der Planunterlagen erfolgt in der Zeit vom 08.03.2024 bis
einschließlich 08.04.2024. Des Weiteren wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung des Planentwurfs in
Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme bis zum 08.04.2024 gebeten.
Die im Verfahren von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit
Entscheidungsvorschlag einschließlich einer Begründung der Beschlussvorlage Nr.
BV/0653/2021-2026 beigefügt und werden in der Sitzung des Planungs- und
Umweltausschusses von Herrn Raphael Bachmann, planungsgruppe puche stadtplanung
umweltplanung consulting gmbh, Northeim, vorgetragen und erläutert.
Die vorgebrachten Stellungnahmen unter anderem die des
Landkreises Oldenburg führten dazu den Entwurf der Planzeichnung noch einmal zu
überarbeiten. Die verkehrliche Erschließung wurde angepasst um eine
ordnungsgemäße Abfallentsorgung zu gewährleisten. Die Änderungsbereiche sind in
der Planzeichnung markiert.
Das sonstige Sondergebiet im Süden des
Plangebietes wird in ein allgemeines Wohngebiet (WA) geändert, da sich die Vorhaben
(Senioren- und Gesundheitszentrum) auch in diesem Bereich realisieren lassen.
Die Änderung der Planzeichnung führt dazu, dass der
Entwurf erneut angenommen und eine erneute öffentliche Auslegung zu erfolgen
hat.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn – Westerholtkamp“
wird als erneuter Entwurf angenommen.
Die erneute eingeschränkte und verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute eingeschränkte und verkürzte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB soll durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Der
Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn - Westerholtkamp“ wird als erneuter Entwurf
angenommen.
Die erneute eingeschränkte und verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die erneute eingeschränkte verkürzte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB soll durchgeführt werden.