Sach- und Rechtslage:
Die Sondererlaubnis zum Flugbetrieb auf dem Gelände
des Metropolparks Hansalinie wurde aufgegeben. Eine fliegerische Nutzung auf
dem Gelände ist nicht mehr möglich. Aus diesem Grund soll die Fläche künftig
gewerblich genutzt werden und in die bestehenden Strukturen des Metropolpark
integriert werden. Die Art der Nutzung soll überwiegend als Industriegebiet
(GI) festgesetzt werden. Im nordwestlichen Bereich soll ein Gewerbegebiet (GE)
festgesetzt werden. Eine größtmögliche Bebaubarkeit soll geschaffen werden.
Im Parallelverfahren wird die notwendige 102. Änderung
des Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ zur
Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzung durchgeführt.
Aufgrund der nicht mehr vorhandenen fliegerischen
Nutzung entfallen die Hindernisbegrenzungsflächen. Ebenfalls sieht der
Bebauungsplan keine Anbindung an die „Visbeker Straße“ (L880) vor. Die
Erschließung erfolgt über die innere Erschließung des Metropolparks, welche in
die „Vechtaer Straße“ (L870) einmündet.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am
14.03.2024 den Bebauungsplan Nr. 109/II A „Flug-, Logistik- und Gewerbepark
Ahlhorn“, 1. Änderung, als Entwurf angenommen und die Veröffentlichung des
Planentwurfs beschlossen. Die Veröffentlichung der Planunterlagen erfolgt in
der Zeit vom 25.03.2024 bis einschließlich 25.04.2024. Des Weiteren wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung
des Planentwurfs in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme gebeten.
Die im Verfahren von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit
Entscheidungsvorschlag einschließlich einer Begründung inkl. Umweltbericht der
Beschlussvorlage Nr. BV/0664/2021-2026 beigefügt und werden in der Sitzung des
Planungs- und Umweltausschusses von Dipl.-Geograf Peter Stelzer, Büro
regionalplan & uvp, planungsbüro peter stelzer GmbH, vorgetragen und
erläutert.
Die vorgebrachten Stellungnahmen insbesondere die des
Landkreises Oldenburg führten dazu, den Entwurf der Planzeichnung noch einmal
zu überarbeiten. Die in der Planzeichnung als „Wald“ dargestellte Fläche wird
dem tatsächlichen Bewuchs des Waldes entsprechend angepasst, um damit die
Belange des Waldes zu wahren.
In der Planzeichnung wurden Bezugspunkte für die Höhe
der baulichen Anlagen festgesetzt.
Des Weiteren wurden Teile der textlichen Festsetzungen
gestrichen bzw. angepasst.
Die Änderung der Planzeichnung, die in der Planungs-
und Umweltausschuss-Sitzung erläutert wird, führt dazu, dass der Entwurf erneut
angenommen und eine erneute öffentliche Auslegung zu erfolgen hat.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Bebauungsplan Nr. 109/II A „Flug-, Logistik- und
Gewerbepark Ahlhorn“, 1. Änderung, wird als erneuter Entwurf angenommen.
Die erneute eingeschränkte und verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute eingeschränkte und verkürzte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB wird durchgeführt.
Beschlussempfehlung:
Der
Bebauungsplan Nr. 109/IIA „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“, 1.
Änderung, wird als erneuter Entwurf angenommen.
Die erneute eingeschränkte und verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die erneute eingeschränkte und verkürzte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB wird durchgeführt.