Sach- und Rechtslage:
Mit Datum vom 04.08.2024 beantragt die Dorfgemeinschaft Hengstlage/Haschenbrok e. V. eine Zwischenfinanzierung für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses Hengstlage/Haschenbrok. Das Projekt wurde am 15.08.2024 im Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt. Auf die Beschlussvorlage Nr. BV/0708/2021-2024 wird verwiesen.
Die Dorfgemeinschaft hat im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms „Beidseits der Lethe“ die Höchstförderung von 500.000 € beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) beantragt. Sofern die Förderung ausgesprochen wird, wird der Förderbetrag jedoch erst nach Fertigstellung der Maßnahme ausgezahlt. Daher hat eine Vorfinanzierung durch die Dorfgemeinschaft zu erfolgen. Da entsprechende Eigenmittel in dieser Höhe nicht vorhanden sind, müsste eine Kreditaufnahme erfolgen. Da dies zusätzliche Kosten verursacht, die vermieden werden sollen, beantragt die Dorfgemeinschaft ein zinsloses Darlehen als Zwischenfinanzierung. Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0784/2021-2026 beigefügt.
Die Gemeinde hat bereits an mehrere Institutionen (Pfadfinder, Schullandheim, Ärzte) zinslose Darlehen vergeben.
Finanzielle Mittel stehen der Gemeinde zur Verfügung, ohne dass selber eine Kreditaufnahme zu erfolgen hat.
Aus diesem Grunde schlägt der Bürgermeister folgendes vor:
Der Dorfgemeinschaft Hengstlage/Haschenbrok e. V. wird für die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses ein zinsloses Darlehen als Zwischenfinanzierung in Höhe des vom Amt für regionale Landesentwicklung bewilligten Förderbetrages für diese Maßnahme bewilligt.
Eine Auszahlung des Darlehens (Teilbeträge sind möglich) erfolgt erst, wenn Rechnungsbeträge in entsprechender Höhe für das Bauvorhaben nachgewiesen wurden.
Die Haushaltsmittel sind einzuplanen.
Beschlussempfehlung:
Der
Dorfgemeinschaft Hengstlage/Haschenbrok e. V. wird für die Errichtung eines
Dorfgemeinschaftshauses ein zinsloses Darlehen als Zwischenfinanzierung in Höhe
des vom Amt für regionale Landesentwicklung bewilligten Förderbetrages für
diese Maßnahme bewilligt.
Eine Auszahlung des
Darlehens (Teilbeträge sind möglich) erfolgt erst, wenn Rechnungsbeträge in
entsprechender Höhe für das Bauvorhaben nachgewiesen wurden.
Die Haushaltsmittel sind einzuplanen.