Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der Förderung von erneuerbaren Energien soll die Entwicklung einer Biomethananlage im „Grünen Weg“ außerhalb der Privilegierung durch ein Bauleitplanverfahren ermöglicht werden. Das Biomethan wird in das öffentliche Erdgasnetz eingespeist und substituiert darin Erdgas. Die Fläche zur Entwicklung der Biomethananlage liegt im westlichen Teil der Gemeinde Großenkneten in der Bauernschaft Halenhorst. Sie umfasst eine Größe von 2,94 ha. Die unmittelbar angrenzende Biogasanlage (Privilegierung nach § 35 Abs. 5 BauGB) soll der Stromversorgung der neu zu errichtenden Anlage dienen. Die Biomethananlage besteht neben einer Biogasanlage aus weiteren technischen Anlagen zur Aufbereitung des Biogases, Verflüssigung von Kohlendioxid sowie Einspeisung des Biomethans in das bestehende Gasnetz. Die Rohgaserzeugung des Erweiterungsteils soll auf 2,0 Mio. Normkubikmeter pro Jahr begrenzt werden. Dies wird im Durchführungsvertrag geregelt (Ziffer 5 der textlichen Festsetzungen).
Aufgrund der benötigten Havariefläche wurde der Geltungsbereich um 0,97 ha vergrößert. So ist gewährleistet, dass bei einer Havarie der Anlage der gesamte Behälterinhalt aufgrund des natürlichen Gefälles und dem Wall auf dem Betriebsgelände verbleibt. Die Fläche ist außerhalb von Baukörpern soweit technisch möglich unversiegelt zu lassen. Die GRZ ist dabei mit 0,6 festgesetzt. Im Bereich der geplanten Gaseinspeisung ist dagegen aufgrund der notwendigen Anlagen eine GRZ von 0,8 festgelegt. Deutlich wird dies im Vorhaben – und Erschließungsplan, welcher der Vorlage Nr. BV/0838/2021-2026 beigefügt ist.
Auf der Haveriefläche können Freiflächenphotovoltaikanlagen zur Stromerzeugung installiert werden. Der eingespeiste Strom kann genutzt werden, damit das BHKW nicht durchgehend auf Volllast laufen muss.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 142 „Biomethananlage Grüner Weg“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0838/2021-2026 als Entwurf beigefügt und wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg GmbH, Oederquart, vorgestellt.
In der Zeit vom 25.09.2023 bis einschließlich 25.10.2023 konnte sich die Öffentlichkeit über die Planung informieren. Gleichzeitig wurden die Behörden um Stellungnahme bis zum 25.10.2023 gebeten.
Die von den Behörden vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit einem Entscheidungsvorschlag der Beschlussvorlage Nr. BV/0838//2021-2026 beigefügt.
Privatpersonen haben sich nicht geäußert.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die nach Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden beraten und die beigefügten Entscheidungsvorschläge zu Eigen gemacht.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 142 „Biomethananlage Grüner Weg“ wird als Entwurf angenommen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wie auch die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die nach Beteiligung der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen
Stellungnahmen wurden beraten und die beigefügten Entscheidungsvorschläge zu
Eigen gemacht.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 142 „Biomethananlage Grüner Weg“ wird als Entwurf angenommen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wie auch die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.